Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beabsichtigt den Neubau einer Sporthalle für kulturelle und sportliche Zwecke. Der Schwerpunkt liegt hierbei vollständig im Rahmen der außerschulischen Nutzung. Eine schulische Nutzung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude/Innenräume (vgl. LP 1-9 gemäß Anlage 10 zu § 34 HOAI) ,die stufenweise beauftragt werden, sowie besondere Leistungen, die optional beauftragt werden.