Erstellung eines Schadstoffgutachtens im Rahmen der Modernisierung des Zahnärztehauses (Universitätsstr. 73, 50931 Köln) für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Erstellung eines Schadstoffgutachtens im Rahmen der Modernisierung des Zahnärztehauses. Die Leistung umfasst eine Schadstoffuntersuchung und -analytik, die schriftliche Auswertung der Ergebnisse einschließlich der Darstellung in Tabellen- und Geschossplänen sowie die Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse.
Es ist beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Universitätsstraße 73 in 50193 Köln, einer grundlegenden Schadstoffanalyse zu unterziehen.
Bei dem zu untersuchenden Objekt handelt es sich um ein fünfgeschossiges Verwaltungsgebäude mit Kellergeschoss, errichtet 1954, einen eingeschossigen Anbau für einen Sitzungssaal (errichtet 1970) sowie einen weiteren, fünfgeschossigen Anbau mit Kellergeschoss aus dem Jahr 1983.
Der Bauteil aus den 50er Jahren wurde als Mischkonstruktion errichtet. Die Außenwände sind überwiegend als Stahlbetonskelettkonstruktion ausgeführt, die Giebel- und Mittelwände bestehen aus Mauerwerk. Die Decken sind Stahlbetondecken, teilweise als Kassettendecken hergestellt. Der rückseitige Gebäudeteil (Sitzungssaal) wurde als aufgeständerte Stahlkonstruktion mit Anbindung an das 1. Obergeschoss hergestellt.
Der Gebäudeteil aus den 80er Jahren ist als Stahlbetonskelettkonstruktion ausgeführt, Trennwände (Neubau und Altbau) teilweise in Trockenbauweise teilweise aus Mauerwerk. Im Zuge des Neubaus wurde auch die Fassade des 50er-Jahre-Baus in den 80er Jahren mit einer Aluminiumvorhangfassade versehen.
Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 4 280 m
Im Zuge eines Umbaus im 4. Obergeschoss wurde im Jahr 2000 bereits eine Asbestsanierung vorgenommen, da während der Bauarbeiten Promasbestplatten freigelegt wurden. Aus den Unterlagen geht nicht eindeutig hervor, ob die Promasbestverkleidung tatsächlich vollständig entfernt wurde, oder lediglich das beschädigte Material.
Probeöffnungen können grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung durch den Auftraggeber vorbereitet werden.
Den Bietern wird ermöglicht, das Objekt vor Abgabe des Angebots in Augenschein zu nehmen (Begehung).
Für die Abstimmung der Probeöffnungen und ähnlicher Vorleistungen ist ein vor-Ort-Termin im Vorfeld vorzusehen.
Falls der Bieter weitere Untersuchungen für erforderlich hält, sind diese als Eventualpositionen im Angebot aufzuführen.
Die Leistungserbringung hat bis März 2020 zu erfolgen, da die Fachgremien der Auftraggeberin im April die weiteren Entscheidungen treffen werden.