Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu und von der „Julie-Spannagel-Schule“ in Marburg (Los 1) bzw. zu und von der „Bettina-von-Arnim-Schule“ in Marburg (Los 2).
Die „Julie-Spannagel-Schule“ ist eine private Schule mit Förderschwerpunkt „Erziehungshilfe“ und „Kranke“ in Trägerschaft des St. Elisabeth-Vereins in Marburg. Sie versteht sich als Schule für Jugendhilfe. Die Schülerinnen und Schüler haben hohen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Die Julie-Spannagel-Schule als Förderschule gem. § 49 ff HSchG unterstützt und fördert die Schülerinnen und Schüler beim Lernen und bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit gleichermaßen.
Es werden Schüler in den Jahrgangsstufen 1-10 nach den Plänen der Grundschule, Hauptschule, Realschule unterrichtet.
Mit Planungsstand November 2017 sind schultäglich 35 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus dem gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf zur Schule und zurück zu befördern vgl. Vergabeunterlagen, Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Vergabeuntelagen, Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit 7 Fahrzeugen gefahren werden.
Die „Bettina-von-Arnim-Schule“ ist eine heilpädagogische Waldorfschule. Im Mittelpunkt der Schule steht das individuelle Wesen jedes der Schule anvertrauten Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Die Bettina-von-Arnim-Schule ist eine private Förderschule gem. § 49 ff. HSchG. Kinder und Jugendliche dieser Schule bedürfen zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung sonderpädagogischer Förderung.
Die sonderpädagogische Förderung umfasst insbesondere die Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung.
Feste Klassengemeinschaften von der 1. bis zur 12. Klasse bieten einen verlässlichen Raum für soziales und zugleich individuelles Lernen. Der achtjährigen Grund- und Mittelstufe folgt eine vierjährige Werkstufe.
Zum Schuljahresbeginn 2017/18 hat die Schule eine inklusive Grundschule eingerichtet.
Mit Planungsstand November 2017 sind schultäglich 56 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus dem gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf zur Schule und zurück zu befördern vgl. Vergabeunterlagen, Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben.
Die Beförderung der Schüler erfolgt mit Fahrzeugen der Kategorie „KB“ (Kleinbusse „8-Sitzer plus Fahrer“) sowie mit Fahrzeugen der Kategorie „KBR“ (Rollstuhlfahrzeuge Kleinbusse). Der Auftragnehmer hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten. Die Verkehrsleistung kann mit insgesamt 11 Fahrzeugen (7 Fahrzeuge Kategorie „KB“ sowie 4 Fahrzeugen Kategorie „KBR“) gefahren werden.