Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt Architektenleistungen für Maßnahmen des Bauunterhalts an den Liegenschaften des Bezirk Unterfranken für die Jahre 2018 bis 2021 zu vergeben.
Im Wesentlichen handelt es sich um Hochbaumaßnahmen für Krankenhäuser und Heime od. vgl. Objekte.
Die Leistungen sind zu erbringen für kleinere Neubaumaßnahmen sowie Sanierungen, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 50 bis 500 TSD EUR brutto im Einzelfall. Die Maßnahmen können sich auf ein einzelnes Baugewerk beschränken oder mehrere zusammenhängende Baugewerke verschiedener Fachplanungen umfassen.
Die Liegenschaften sind regional aufgeteilt in 3 Bereiche / Lose.
Beschreibung der Beschaffung:
— Objektplanung (Architektenleistungen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1) als Rahmenvereinbarung.
— Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 34 HOAI.
— Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
— Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht.
— Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen zu beschränken.
— Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grund- und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Beschaffung:
— Objektplanung (Architektenleistungen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1) als Rahmenvereinbarung.
— Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 34 HOAI.
— Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
— Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht.
— Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen zu beschränken.
— Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grund- und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Beschaffung:
— Objektplanung (Architektenleistungen nach HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1) als Rahmenvereinbarung.
— Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 34 HOAI.
— Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
— Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht.
— Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen zu beschränken.
— Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Grund- und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht.