Die Gemeinde Weil im Schönbuch beabsichtigte den Neubau des Bürgerhauses. Gegenstand dieses Verfahrens war die Vergabe der Leistungen der Projektsteuerung.
Die Gemeinde Weil im Schönbuch beabsichtigt den Neubau des Bürgerhauses. Hierfür soll im Anschluss an den Abbruch des Feuerwehrhauses am Feuerwehrsee mit der Neuerrichtung des Bürgerhauses und der Gestaltung des angrenzenden Uferbereichs und der Grün- und Freiräume begonnen werden.
Das Bürgerhaus umfasst unter anderem einen Veranstaltungsbereich von ca. 1.200 m² für rund 750 Personen (Saal: 535 m², Bühne: 250 m² und Foyer 422 m²), ein Küchen- und Servicebereich von 175 m² und 100 Stellplätze.
Das Bild des neuen Bürgerhauses am See ist bestimmt durch seine Anbindung in den nach Norden fallenden Hang der "Seegärten". Rund um den See sollen vielfältige Begegnungsorte entstehen: Spielbereiche, Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten und kleine Plätze.
Die Fertigstellung des Bürgerhauses ist spätestens bis Ende 2026 geplant.
Die Gemeinde Weil im Schönbuch geht derzeit von Gesamtprojektkosten von insgesamt etwa EUR 11 Mio. netto für das Bürgerhaus und etwa 3 Mio. netto für die Freianlagen aus. Das Kostenziel soll nicht überschritten werden.
Die Gemeinde Weil im Schönbuch hat nach einem erfolgreich durchgeführten Architektenwettbewerb die Objektplanungsleistungen Gebäude sowie Freianlagen bereits Ende 2022 an Auer und Weber sowie Grabner-Huber-Lipp vergeben.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war nun die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerung für den Neubau des Bürgerhauses.
Beabsichtigt war eine Beauftragung der Projektstufen 2-5 (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Zunächst sollen die vergabegegenständlichen Grundleistungen der Projektsteuerung der Handlungsbereiche A bis E der Projektstufe 2 beauftragt werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen als optionale Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Es ist eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Beauftragung der Leistungen der Projektsteuerung stand unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Gemeinderat der Gemeinde Weil im Schönbuch. Die Vergabestelle behielt sich daher vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern der Gemeinderat nicht die erforderlichen Haushaltsmittel freigeben sollte. Aus der Aufhebung der Vergabe sollten die Bieter keine Zahlungsansprüche ableiten können.
Die vergabegegenständlichen Leistungen werden voraussichtlich ab Juli 2023 erbracht.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.