Ein Pförtnerdienst (Sicherheitsdienstleistung ohne UZwGBw) hinterlegt mit einem (1) Sicherheitsmitarbeiter als Kontroll- und Interventionsdienst mit Auskunftsfunktion, werktags (Montag-Freitag) von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der 12-Stunden-Schicht
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