Lieferung von Arzneimitteln an die Justizvollzugseinrichtungen des Landes NRW.
Es ist beabsichtigt, die Lieferung der in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Bundesrepublik Deutschland) benötigten Arzneimitteln im Rahmen eines Bezugsvertrages für die Dauer von zunächst einem (1) Jahr, mit der Option der Verlängerung, zu vergeben. Vertragsgegenstand sind darüber hinaus mit dem Vertragszweck (Belieferung der Justizeinrichtungen mit Medikamenten) in Verbindung stehende Dienstleistungen wie z.B. Beratungsleistungen, Vortragstätigkeiten und die Bereitstellung eines Online-Portals.