Aktivierung, Stabilisierung und Motivation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mittels aufsuchender Hilfe. Nach der Aktivierung, Stabilisierung, Unterstützung und Motivation soll der Teilnehmer u.a. in der Lage sein, Beratungsgespräche wahrzunehmen, an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen oder persönliche Angelegenheiten eigenständig oder unter Inanspruchnahme Dritter zu bewältigen.
Aktivierung, Stabilisierung und Motivation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mittels aufsuchender Hilfe. Nach der Aktivierung, Stabilisierung, Unterstützung und Motivation soll der Teilnehmer u.a. in der Lage sein, Beratungsgespräche wahrzunehmen, an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen oder persönliche Angelegenheiten eigenständig oder unter Inanspruchnahme Dritter zu bewältigen.+ Zielgruppe: Erwerbsfähige, hilfebedürftige Frauen u. Männer aller Altersgruppen im SGB II-Leistungsbezug, die ihren Meldepflichten u. Beratungsterminen nicht nachkommen u. sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen sowie hilfebedürftige Personen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Termine zur Klärung von persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. + Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.08.2021, Maßnahmenende 31.07.2022. Die Maßnahme hat grundsätzlich eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie ist für 12 Teilnehmer zu konzipieren und durchzuführen. + Besonderheiten zur Vertragslaufzeit/ Verlängerungsoption: Für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 und vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 behält sich der Auftraggeber jeweils die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vor. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen. Die Nutzung/ Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung. + Maßnahmeorte sind entsprechend der Lose Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden u. sonstige Netzwerkpartner. + Personalschlüssel: Sozialpädagoge : Teilnehmer = 1,5 : 12. Der Sozialpädagoge ist für die gesamte Maßnahme vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ und „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. + Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte einschließlich Kosten für erforderliche Lehrmittel; Kosten für notwendige sozialpädagogische Betreuung, Bereitstellung der Beratungsräume, Personal, Fahrkosten des Sozialpädagogen; ggf. zusätzliche Fahrkosten des Teilnehmers (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Beratungsorten, Netzwerkpartnern); Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer. (Die täglichen Fahrkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahmeort sind nicht Bestandteil des Maßnahmepreises.) Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Teil C Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Teil C Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Teil C Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten", Teil C Anlage E 1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals" sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' einzureichen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Soweit erforderlich sind folgende Unterlagen einzureichen: 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. + Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) u. zu 30 % der Preis (P). Dabei wird die Qualität in 3 Wertungsbereiche eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Qualitätsbewertung ein: 1. Wertungsbereich - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2. Wertungsbereich - personelle u. sächliche Ressourcen zu 35 % u. 3. Wertungsbereich - Trägerkriterien zu 25 %. Die einzelnen Unterkriterien u. deren Gewichtung ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie / Gewichtung: 40% lt. Matrix; Qualitätskriterium - Name: personelle und sächliche Ressourcen / Gewichtung: 35 % lt. Matrix; Qualitätskriterium - Name: Trägerkriterien / Gewichtung: 25 % lt. Matrix; Preis - Gewichtung: 30 % lt. Matrix.
Aktivierung, Stabilisierung und Motivation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mittels aufsuchender Hilfe. Nach der Aktivierung, Stabilisierung, Unterstützung und Motivation soll der Teilnehmer u.a. in der Lage sein, Beratungsgespräche wahrzunehmen, an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen oder persönliche Angelegenheiten eigenständig oder unter Inanspruchnahme Dritter zu bewältigen.+ Zielgruppe: Erwerbsfähige, hilfebedürftige Frauen u. Männer aller Altersgruppen im SGB II-Leistungsbezug, die ihren Meldepflichten u. Beratungsterminen nicht nachkommen u. sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen sowie hilfebedürftige Personen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Termine zur Klärung von persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. + Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.08.2021, Maßnahmenende 31.07.2022. Die Maßnahme hat grundsätzlich eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie ist für 12 Teilnehmer zu konzipieren und durchzuführen. + Besonderheiten zur Vertragslaufzeit/ Verlängerungsoption: Für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 und vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 behält sich der Auftraggeber jeweils die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vor. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen. Die Nutzung/ Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung. + Maßnahmeorte sind entsprechend der Lose Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden u. sonstige Netzwerkpartner. + Personalschlüssel: Sozialpädagoge : Teilnehmer = 1,5 : 12. Der Sozialpädagoge ist für die gesamte Maßnahme vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ und „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. + Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte einschließlich Kosten für erforderliche Lehrmittel; Kosten für notwendige sozialpädagogische Betreuung, Bereitstellung der Beratungsräume, Personal, Fahrkosten des Sozialpädagogen; ggf. zusätzliche Fahrkosten des Teilnehmers (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Beratungsorten, Netzwerkpartnern); Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer. (Die täglichen Fahrkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahmeort sind nicht Bestandteil des Maßnahmepreises.) Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Teil C Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Teil C Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Teil C Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten", Teil C Anlage E 1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals" sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' einzureichen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Soweit erforderlich sind folgende Unterlagen einzureichen: 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. + Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) u. zu 30 % der Preis (P). Dabei wird die Qualität in 3 Wertungsbereiche eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Qualitätsbewertung ein: 1. Wertungsbereich - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2. Wertungsbereich - personelle u. sächliche Ressourcen zu 35 % u. 3. Wertungsbereich - Trägerkriterien zu 25 %. Die einzelnen Unterkriterien u. deren Gewichtung ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie / Gewichtung: 40% lt. Matrix; Qualitätskriterium - Name: personelle und sächliche Ressourcen / Gewichtung: 35 % lt. Matrix; Qualitätskriterium - Name: Trägerkriterien / Gewichtung: 25 % lt. Matrix; Preis - Gewichtung: 30 % lt. Matrix.
Aktivierung, Stabilisierung und Motivation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mittels aufsuchender Hilfe. Nach der Aktivierung, Stabilisierung, Unterstützung und Motivation soll der Teilnehmer u.a. in der Lage sein, Beratungsgespräche wahrzunehmen, an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen oder persönliche Angelegenheiten eigenständig oder unter Inanspruchnahme Dritter zu bewältigen.+ Zielgruppe: Erwerbsfähige, hilfebedürftige Frauen u. Männer aller Altersgruppen im SGB II-Leistungsbezug, die ihren Meldepflichten u. Beratungsterminen nicht nachkommen u. sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen sowie hilfebedürftige Personen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Termine zur Klärung von persönlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. + Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.08.2021, Maßnahmenende 31.07.2022. Die Maßnahme hat grundsätzlich eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie ist für 12 Teilnehmer zu konzipieren und durchzuführen. + Besonderheiten zur Vertragslaufzeit/ Verlängerungsoption: Für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 und vom 01.08.2023 bis 31.07.2024 behält sich der Auftraggeber jeweils die Verlängerung des Vertrages durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vor. Im Verlängerungszeitraum sind vom Auftragnehmer dieselben Leistungen zu gleichen Konditionen wie im Angebotsschreiben zu erbringen. Die Nutzung/ Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den Auftraggeber ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung. + Maßnahmeorte sind entsprechend der Lose Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Ort der Leistungserbringung in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Teilnehmer erreichbar ist. Die Wegzeit vom/ zum öffentlichen Verkehrsmittel darf nicht länger als 15 Gehminuten betragen. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden u. sonstige Netzwerkpartner. + Personalschlüssel: Sozialpädagoge : Teilnehmer = 1,5 : 12. Der Sozialpädagoge ist für die gesamte Maßnahme vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist Personal, das qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entspricht. Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Beauftragung betrauten Mitarbeiter sicherzustellen. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Qualifizierung des einzusetzenden Personals mittels ausgefülltem Vordruck E.1 vorzuweisen sowie in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Im Vordruck E.1 sind die Angaben des Bieters zu den abgefragten Feldern „Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung“, „Einsatz in der Maßnahme als“, „Nachweis der pädagogischen Eignung“, „Nachweis Berufserfahrung“ und „Gesamtstunden pro Woche in der Maßnahme“ im Falle einer späteren Zuschlagserteilung bindend. Im Falle mehrerer in Frage kommender Mitarbeiter/innen des Bieters für einen Personaleinsatz in der Maßnahme sollten demnach die Angaben zum Vordruck E.1 durch den Bieter in einem Umfang erfolgen, welchen alle der in Frage kommender Mitarbeiter/innen erfüllen können. Der Nachweis des Personals hat mit Vordruck E.2 (Gesamtübersicht) nach Zuschlagserteilung, in der Regel vier Wochen spätestens jedoch zwei Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Die Qualifikationen des Personals sind entsprechend nachzuweisen. Der Auftragnehmer versichert mit der Abgabe des Vordruckes E.2, dass das gemeldete Personal quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. + Maßnahmekosten: umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten, insbesondere: Lehrgangskosten und Kosten für Maßnahmeinhalte einschließlich Kosten für erforderliche Lehrmittel; Kosten für notwendige sozialpädagogische Betreuung, Bereitstellung der Beratungsräume, Personal, Fahrkosten des Sozialpädagogen; ggf. zusätzliche Fahrkosten des Teilnehmers (Fahrkosten zwischen unterschiedlichen Beratungsorten, Netzwerkpartnern); Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung der Teilnehmer. (Die täglichen Fahrkosten des Teilnehmers vom Wohnort zum Maßnahmeort sind nicht Bestandteil des Maßnahmepreises.) Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Teil C Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Teil C Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Teil C Anlage D "Nachweis d. Räumlichkeiten", Teil C Anlage E 1 "Nachweis Qualifizierung des einzusetzenden Personals" sowie das ausgefüllte Formblatt 124_LD VHB Bund Ausgabe 2017 Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' einzureichen. Teil C Anlage E 2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Soweit erforderlich sind folgende Unterlagen einzureichen: 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen, 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. + Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind zu 70 % die Qualität (Q) u. zu 30 % der Preis (P). Dabei wird die Qualität in 3 Wertungsbereiche eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Qualitätsbewertung ein: 1. Wertungsbereich - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2. Wertungsbereich - personelle u. sächliche Ressourcen zu 35 % u. 3. Wertungsbereich - Trägerkriterien zu 25 %. Die einzelnen Unterkriterien u. deren Gewichtung ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Qualitätskriterium - Name: Inhalt, Methode, Strategie / Gewichtung: 40% lt. Matrix; Qualitätskriterium - Name: personelle und sächliche Ressourcen / Gewichtung: 35 % lt. Matrix; Qualitätskriterium - Name: Trägerkriterien / Gewichtung: 25 % lt. Matrix; Preis - Gewichtung: 30 % lt. Matrix.