Vergabe von Verkehrsplanungsleistungen der LPH 1 - 3 und 5 - 8 nach Teil 3 Abschnitt 4, §§ 45 ff HOAI Verkehrsplanung für die Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner-Straße in Heilbronn.
Der Planungsraum für die Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner-Straße erstreckt sich über einen ca. 450 m langen Straßenzug vom südlichen Anfang des Knotenpunkts Wilhelm-Leuschner-Straße/Heidelberger Straße bis zur im Osten gelegenen Kanalstraße. Der Straßenraum am Knotenpunkt Wilhelm-Leuschner-Straße/Heidelberger Straße und in den angrenzenden Straßenzügen soll dahingehend umgestaltet werden, die teils mangelhaften Verkehrsqualitäten bzw. die Verkehrsabläufe an den neuralgischen Knotenpunkten im innerstädtischen Abschnitt der B 293 maßgeblich zu verbessern. Hinzu kommen noch zwei Themenbereiche. Zum einen soll auf der gesamten Länge des Planungsraums ein lärmmindernder Asphalt eingebaut werden und zum anderen soll die Lichtsignalanlage in der Wilhelm-Leuschner-Straße am Knotenpunkt Kastellstraße/Wilhelm-Leuschner-Straße nach Osten verschoben werden.
Ziel ist es eine leistungsfähigere Lösung im Bereich der Wilhelm-Leuschner-Straße, auch hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung in der Hans-Baldung-Straße, zu erhalten.
Die Wilhelm-Leuschner-Straße ist nach RASt 06 als angebaute Hauptverkehrsstraße der Kategoriengruppe HS einzustufen, wobei eine zulässige Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h gelten soll. Bei der Planung sind auch die Belange des Fußgänger- (u.a. Barrierefreiheit) und Radverkehrs in Längs- und Querrichtung, sowie des öffentlichen Nahverkehrs (Busverkehr) zu berücksichtigen für den –optional- und unabhängig von der künftigen Linienführung, alle Fahrbeziehungen an Verknüpfungspunkten zwischen Hauptverkehrsstraßen möglich sein sollen.
Für den Planungsraum wurden schon verschiedene Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, welche als Grundlage für die eigentliche Planung dienen sollen. Im östlichen Bereich des Knotenpunkts Wilhelm-Leuschner-Straße/Heidelberger Straße sollen zukünftig zwei Linksabbiegespuren in Richtung Sonnenbrunnen angeboten werden. Des Weiteren soll eine zusätzliche Fahrbeziehung von der Heidelberger Straße in die Neckargartacher Straße realisiert werden. Als letzte Maßnahme an diesem Knotenpunkt soll die Spuraufteilung im südlichen Arm neu aufgeteilt werden. Am Knotenpunkt Wilhelm-Leuschner-Straße/Kastellstraße ist noch ein optionaler Umbau in der Diskussion, welcher bei Schließung der Großgartacher Straße nach Westen zur Anwendung kommen würde.
Das Auftragsvolumen der Ingenieurleistungen umfasst die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 gemäß §47 HOAI 2021 für die Objektplanung Verkehrsanlagen. Hinzu kommen jeweils für die Verkehrsanlagen die Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI 2021 Anlage 13 Nr.13.1. Als besondere Leistung soll u.a. die Leitungskoordination bearbeitet werden. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.