Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.4.2020 bis 31.1.2022 (AOK XXII). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für 121 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfsergibt sich i. Ü. aus den Vergabeunterlagen.
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
— Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
— Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
— Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
— Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.