Die Landeshauptstadt München hat ein umfangreiches Daten- und Fernmeldeanlagennetz im Einsatz. An den kommunikationstechnischen Systemen sind regelmäßig die unterschiedlichsten Arbeiten (z. B. Montagen, Demontagen, Rangier- und Schaltarbeiten, Umzüge und Nachinstallationen) durchzuführen. Diese Arbeiten werden durch externe Dienstleister erbracht. Das Ziel des Auftraggebers ist es sicherzustellen, dass diese Unterhaltsarbeiten in den städtischen Daten- und Fernmeldeanlagenbereichen zügig, zuverlässig und qualitativ hochwertig durchgeführt werden. Um dies zu gewährleisten und marktgerecht handeln zu können, wird eine Rahmenvereinbarung mit 2 Wirtschaftsteilnehmern (außer es bleibt nach Auswertung nur ein Angebot übrig, dann nur mit einem Wirtschaftsteilnehmer) für die Dauer von 48 Monaten geschlossen, welche die notwendigen Arbeiten jeweils nach Einzelbeauftragung durchführen.
Hier wird eine Rahmenvereinbarung mit 2 Wirtschaftsteilnehmern mit 48monatiger Laufzeit ausgeschrieben, mit dem der Auftraggeber bei Bedarf Unterstützungsleistungen im Bereich der Kommunikationstechnik, wie z. B. Montagen, Demontagen, Rangier- und Schaltarbeiten, Umzüge und Nachinstallationen bei 2 Wirtschaftsteilnehmern im Rotationsprinzip abrufen kann. Die notwendigen Arbeiten werden nach Einzelbeauftragung durchgeführt. Die Einzelbeauftragung erfolgt in einem Rotationsprinzip. Das Rotationsprinzip läuft wie folgt beschrieben ab:
Die beiden an der Rahmenvereinbarung beteiligten Auftragnehmer werden abwechselnd beauftragt. Begonnen wird mit dem preisgünstigsten Bieter. Nach jedem Durchlauf beginnt der Vorgang von vorne.