Die ekom21 ist das größte kommunale IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen und zählt zu den drei größten BSI-zertifizierten kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen in Deutschland.
Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören rund 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung über die Errichtung und den Betrieb kommunaler Public-WLAN Infrastrukturen (WLAN-Hotspots) aus, über den die hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden sowie weitere kommunale Einrichtungen Einzelvertragsleistungen abrufen können.
Die bestehende Rahmenvereinbarung läuft spätestens mit Wirksamwerden dieser Rahmenvereinbarung aus, hierbei handelt es sich um eine Folgeausschreibung. Mit diesem Vergabeverfahren sollen neue WLAN-Hotspots bestellt werden können. Insbesondere sollen auch Hotspots aus dem hessischen Förderprogramm über diese Rahmenvereinbarung bestellt werden können.
Bezugsberechtigte sind neben der ekom21 ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Dieses Vergabeverfahren umfasst WLAN-Hotspots in öffentlichen Einrichtungen, einschließlich deren Planung, Einrichtung, Betrieb inkl. Überwachung und Übernahme der Providerrolle durch den Auftragnehmer. In den Vergabeunterlagen werden die dazu zwingend notwendigen und optionalen Leistungen beschrieben. Durch den Abschluss einer landesweiten, für alle kommunalen Einrichtungen geöffneten Rahmenvereinbarung sollen für die Kommunen attraktive Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb der WLAN-Infrastrukturen geschaffen werden. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben können. Bezugsberechtigt zum Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung sind neben der ekom21 sämtliche weitere sämtliche unter Abschnitt II.1.4) der Bekanntmachung genannte Stellen in Hessen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist die ekom21. Vertragspartner der im Wege der Einzelabrufe abzuschließenden Verträge sind jeweils und alleine die abrufenden Bezugsberechtigten. Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der Rahmenvereinbarung übersteigen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Gesamtmenge der WLAN-Hotspots von insgesamt 5.000 Stück. Die veranschlagte Gesamtmenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. Nähere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung.