Neubaubaumaßnahme des Bundes - GNUE
Neubau Unterbringung der Bundespolizei - Fliegerstaffel Fuhlendorf am Standort Gifhorn (BPOL FLS FUD
Leistungsbild Gebäude, Lph 3 (Aufstellung EW-Bau) mit Option der Weiterbeauftragung der Lph 5-8.
Nach dem Einzug von mehreren hundert Bundesgrenzschutz-Beamten im März 1959 durch-lebte der Gifhorner Standort eine
wechselvolle Geschichte: 1999 geschlossen, 2005 wieder reaktiviert. Im April 2007 fiel die Entscheidung für eine endgültige
Auflösung.
Im Jahr 2012 erging vom Nutzerressort BMI der Beschluss, den Dienststandort mit dem Stützpunkt der
Bundespolizeifliegerstaffel in Gifhorn langfristig zu erhalten.
In Folge dessen wurden erste Modernisierungsmaßnahmen, wie Erneuerung des Hallenvorfeldes, Betankungsanlage,
Wachgebäude, veranlasst. Gleichzeitig wurden von der Bundespolizei nicht benötigte Liegenschaftsflächen an die
Eigentümerin (Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben - BImA) zurückgegeben und von ihr veräußert.
Mit Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde die Fach aufsichtlich geprüf-te Entscheidungsunterlage Bau
(ES-Bau) für die Baumaßnahme:
"Neuunterbringung der Bundespolizeifliegerstaffel Fuhlendorf (BPOL FLS FUD) am Stützpunkt Gifhorn"
Zur baufachlichen Genehmigung und Festsetzung einer Kostenobergrenze dem BMI vorge-egt. Die Dienstliegenschaft
befindet sich im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM) und damit im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA).
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Neubau des Dienstgebäudes, eines Hangars für Polizeihubschrauber mit neuem
Tower, einer Kfz-Halle und die Herrichtung der Bestandshubschrauberhalle für besondere Einsatzlagen einschl. Erweiterung
des Hallenvorfeldes.
Damit sollen die Voraussetzungen für die zusätzlichen Aufgabenerfüllungen der Bundespolizei Fuhlendorf am Stützpunkt
Gifhorn geschaffen werden, die einher gehen mit zusätzlichem Raumbedarf und Personalanwuchs.
Der Umbau der Liegenschaft erfolgt im uneingeschränkten Dienst- und Flugbetrieb der Bundespolizei (BPOL).
Für die Baumaßnahme wurde das grundsätzliche städtebauliche Konzept von den Beteiligten auf Grundlage verschiedener
Varianten festgelegt. Die genehmigte ES-Bau-Planung weist einen Optimierungsbedarf in der Vermittlung von Architektur und
Baukultur auf.
Neben dem architektonischen Konzept für das zu bebauende Baugrundstück sind Aussagen zu weiteren Inhalten, wie u. a.
elementiertes Bauen, Baulogistik, Erweiterungspotentiale, als auch Vorschläge zur optimierten Umsetzung der Baumaßnahme
(zeitlicher Ablauf) zu unter-breiten. Für die gesamte Dienstliegenschaft ist ein Gestaltungskonzept einschl. Wege- und
Leitsystem zu erarbeiten.