Unterstützung der Atomrechtlichen Aufsicht als hinzugezogener Sachverständiger gemäß § 20 AtG in Bezug auf die Ausführung von Bauwerken des Endlagers Konrad sowie auf den Bereich Erdbebensicherheit.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Beratung der atomrechtlichen Aufsicht in Fachfragen sowie die Durchführung von Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung von atomrechtlichen Anforderungen an die sicherheitstechnisch wichtigen Gebäude des Endlagers Konrad sowie an die Verankerung von Komponenten in solchen Gebäuden.
Vom Auftragnehmer sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
. Unterstützung der atomrechtlichen Aufsicht bei der Bewertung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 AtG
. Durchführung von fachlichen Prüfungen im Zusammenhang mit der Vorprüfung von Ausführungsplanungen
. Durchführung von fachlichen Prüfungen von Prüfprogrammen, insbesondere zu den baubegleitenden Maßnahmen der Qualitätssicherung, zu den Abnahme- und Funktionsprüfungen sowie zu den Inbetriebsetzungsprüfungen
. Überwachung von Abnahmen und begleitenden Kontrollen, welche vom Bauherrn bzw. vom Hersteller durchgeführt werden
. Teilnahme an Abnahmen und Inbetriebsetzungen vor Ort
. Teilnahme an Fachgesprächen
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Aufsicht vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen.