Rahmenvereinbarung vom 1.2.2021 bis 15.4.2021 zur Durchführung des Winterdienstes auf Radwegen in 2 Losen. Los 1: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad – Fahrbahnen. Los 2: Winterdienst auf dem Hauptroutennetz Fahrrad – Radwege.
Die Stadt Essen vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Hauptroutennetz für den Radverkehr. Das Hauptroutennetz für den Radverkehr besteht aus Fahrradwegen, Bordsteinradwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Schutzstreifen, Gehwegen (Radfahrer frei), gemeinsamen Rad- und Gehwegen und Fahrbahnen. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Es besteht die Aufgabe, während der Monate vom 01. Februar bis einschließlich zum 15. April Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr an allen Tagen so frühzeitig wie möglich durchgeführt werden soll. Nach 22.00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Fahrbahnen für den Radverkehr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Kapazität an Kräften und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2,5 Monaten (vom 1.2.2021 bis 15.4.2021). Die zu vergebenen Winterdienstleistungen werden folgendermaßen in 2 Teillose gegliedert: Teillos 1 Fahrbahnen und Teillos 2 Radwege. Es können Angebote für ein und für 2 Teillose eingereicht werden. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstmenge an Einsätzen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um zusammenhängende Winterdienststellen. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.
Die Stadt Essen vergibt Winterdienstaufgaben auf dem Hauptroutennetz für den Radverkehr. Das Hauptroutennetz für den Radverkehr besteht aus Fahrradwegen, Bordsteinradwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Schutzstreifen, Gehwegen (Radfahrer frei), gemeinsamen Rad- und Gehwegen und Fahrbahnen. Die Winterdienstaufgaben sollen eigenverantwortlich im Rahmen der Vorschriften und Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Es besteht die Aufgabe, während der Monate vom 01. Februar bis einschließlich zum 15. April Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst innerhalb der Hauptverkehrszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr an allen Tagen so frühzeitig wie möglich durchgeführt werden soll. Nach 22.00 Uhr entstandene Glätte bzw. gefallener Schnee ist bis zum Beginn der Hauptverkehrszeit des folgenden Tages zu beseitigen. Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Fahrbahnen für den Radverkehr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer (AN) muss hinsichtlich seiner Organisation, seiner fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, seiner Kapazität an Kräften und seiner Ausstattung in der Lage sein, während der jeweiligen Winterdienstsaison auch bei strenger winterlicher Witterung kontinuierlich die geforderten Leistungen fristgerecht und einwandfrei erbringen zu können. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2,5 Monaten (vom 1.2.2021 bis 15.4.2021). Die zu vergebenen Winterdienstleistungen werden folgendermaßen in 2 Teillose gegliedert: Teillos 1 Fahrbahnen und Teillos 2 Radwege. Es können Angebote für ein und für 2 Teillose eingereicht werden. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf eine Mindest- oder Höchstmenge an
Einsätzen. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Längen handelt es sich nicht um zusammenhängende Winterdienststellen. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden.