Architekten- und Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V. mit Anlage 15
Los 1 - Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ Elektro - Leistungsphase 1-9
Los 2 - Aufzüge - Leistungsphase 1-9
Architekten- und Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V. mit Anlage 15
Los 1 - Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ Elektro - Leistungsphase 1-9
Die Beauftragung der Einzelprojekte erfolgt in der Regel in nachfolgend genannten Projektstufen bzw. Teilleistungen daraus:
1.Stufe: Leistungsphase 1-7 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen
2.Stufe: Leistungsphase 8 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen
3.Stufe: Leistungsphase 9 der HOAI sowie anteilig Grund- und Besondere Leistungen (u.a. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist)
Zusätzliche Leistungen:
- Mitwirkung bei der Modernisierungsankündigung und –abrechnung
Im Rahmen des im laufenden Kalenderjahres gültigen Bauplanes sind einzelne haustechnische Anlagen, wie z.B. Heizstationen, Druckhalteanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen, Heizungsanlagen, Sanitärstränge, Lüftungs- und Klimaanlagen, Elektroinstallationen (z.B. Steigestränge, Hausalarm- und Klingelanlagen, Beleuchtungsanlagen) an einer Vielzahl von Gebäuden (mit unterschiedlichen Nutzungsarten) instand zu setzen. Die Instandsetzungsarbeiten sind einschließlich aller Nebenarbeiten (bei Strangsanierung einschließlich Wiederherstellung der Küche-/ Badbereiche) auszuführen.
Heizung/Lüftung/ Sanitär/ Elektro:
Pro Bauplanjahr wird von 40 Einzelbaumaßnahmen ausgegangen.
Die Auswahl der Rahmenvertragspartner (Anzahl 4-5) erfolgt auf Grundlage des Honorarangebotes.
Die Aufteilung der einzelnen Projekte nach Zuschlagserteilung an die Rahmenvertragspartner erfolgt
nach Möglichkeit gleichmäßig unter allen Rahmenvertragspartnern mit Entstehung des jeweiligen Bedarfs.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, mehrere Projekte parallel bearbeiten zu können, da in der Vertragslaufzeit die Arbeit an mehreren Projekten gleichzeitig beginnen kann.
Die Reaktionszeit vom Abruf der Leistungen bis zum Planungsbeginn hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.