Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt die Neuerrichtung einer Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr in der Straße Am Bannwald 1, 1a.
Die Gemeindevertretung beschloss mit Drucksache DS-Nr. 011/22 vom 24.03.2022, das Gesamtgrundstück "Am Bannwald 1/1a" dauerhaft der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, um eine grundlegende Verbesserung der Situation der Feuerwehr erreichen und eine allen bestehenden Anforderungen entsprechende Feuerwache baulich entwickeln zu können.
Auf dem Grundstück befinden sich Bestandsgebäude, die zunächst zurückgebaut werden müssen. Daran schließen sich Objekt- und Fachplanungsleistungen bis zur Fertigstellung des Gesamtgebäudes an. Die Eröffnung des Gebäudes ist für 2026 geplant.
Es besteht der Wunsch, den Vorentwurf in enger Einbeziehung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr - und insbesondere der Wehrführung - weiterzuentwickeln, idealerweise im Rahmen eines Nutzerworkshops.
Die Planungsleistungen werden europaweit in drei Losen ausgeschrieben:
- Los 1: Gebäude- und Tragwerksplanung
- Los 2: Technische Ausrüstung
- Los 3: Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Außenanlagen
Hinzu kommen kleinere Gutachter- und Beratungsleistungen, die nach dem sog. 20 %-Kontingent und nach kommunalem Haushaltsrecht nicht europaweit ausgeschrieben werden.
Gegenstand des hiesigen Verhandlungsverfahrens waren Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung in Los 2 waren die Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Errichtung der Feuerwache einschließlich Mitwirkung an den vorgelagerten Abrissplanungen und Bodenentsiegelungen, damit nach Entfernung der vorhandenen technischen Anlagen für ein Provisorium gesorgt wird.
Die Fachplanung Technische Ausrüstung soll zwar auch auf dem vorhandenen Vorentwurf aufbauen, beginnt aber dennoch mit der Leistungsphase 1, da die planerischen Grundlagen der Technischen Ausrüstung von Beginn an zu erarbeiten und gemeinsam mit der Auftraggeberin zu entwickeln sind. Die Gesamtleistung soll dann und soll bis zur Leistungsphase 9 geführt werden.
Es findet eine gestufte Beauftragung statt.