Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 31.Mai 2021) in verschiedenen Liegenschaften in Schleswig-Holstein.
Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung
Schleswig-Holstein.
• Versammlungsstätten
• Beherbergungsstätten
• Hochhäuser
• Mittel- und Großgaragen
• Schulen
• Justizvollzugsanstalten
• Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde
Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen:
• Zu- und Abluftanlagen mit
• Brandschutzklappen
• Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte
• Zentrale Sicherheitsbeleuchtung
• Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage
• Druckbelüftungsanlagen
• Stromerzeugungsaggregate
• Batterie- und Ladeeinrichtungen
• Zentralbatterieanlage
• Brandmeldeanlage
• Alarmierungsanlagen
• CO-Warnanlagen
• Sprinkleranlagen
• Anlagen mit nassen Steigleitungen
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Lüftungsanlagen:
160 x Lüftungszentrale einschließlich MSR-Technik und Lüftungsleitungen
1.000 x Ventilatoren
300 x Wärmeüberträger
270 x Filter
270 x Klappen
5.700 Brandschutzklappen
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
CO-Warnanlagen:
15 x CO-Messzentrale
100 x CO-Messfühler
90 x Signalgeräte
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Natürliche Rauchabzugsanlagen:
200 x Steuerzentralen
510 x Entrauchungsklappen
Maschinelle Rauchabzugsanlage:
40 x Steuerzentralen
55 x Ventilatoren
40 x Druckmessungen
Druckbelüftungsanlagen:
2 x Steuerzentralen
2 x Ventilatoren
2 x Druckmessungen
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Feuerlöschanlagen:
12 x Druckerhöhungsanlagen
150 x Entnahmestellen
Sprinkleranlagen trocken:
3 x Sprinkler-Steuerzentralen
3 x Druckluft-/Wasserbehälter einschließlich Speisepumpe und Kompressor
3 x Ventilstation
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Brandmeldeanlagen:
150 x Brandmeldezentrale und Unterzentralen
23000 x Rauchmelder
200 x Lineare Melder
2700 x Taster und Türhaftmagnete
40 x Rauchansaugsystem (RAS)
Alarmierungsanlagen:
5 x Zentralen
9100 x Alarm- und Signalgeber
50 x Abgesetzte Netzteile (ext. Energieversorgung mit Batterien)
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Netzersatzanlagen:
24 x Stromerzeugungsaggregat
Sicherheitsbeleuchtung Zentralanlagen:
105 x Zentrale inkl. Batterie
13.600 x Leuchten
25 x Gruppenbatterien
Sicherheitsbeleuchtung Einzelbatterie - Leuchte:
2.400 x Leuchten
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.