Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets.
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, Objektplanung Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie nach §§ 48 ff HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung zzgl. bes. Leistungen.
Auftragsinhalte:
— Haupterschließung,
— Erschließung der Teilquartiere,
— Feinerschließung-Wohnstraßen,
— Öffentlicher Personennahverkehr – Stadtbahn u. Bus,
— Rad- u. Fußverkehr.
Ziel der Planung ist ein Verkehrssystem, das die Erschließung für die motorisierten sowie nicht motorisierten Verkehre sicherstellt. Gleichzeitig soll eine hohe Aufenthaltsqualität auf den Erschließungsstraßen erreicht werden.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§17 VgV, mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, kurze Beschreibung siehe II.1.4).
Zu erbringende (Planungs-) Leistungen:
— Parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl Grundleistungen als auch optionale Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung erster Leistungsphasen.
Der Auftraggeber vergibt folgende Planungsleistungen stufenweise:
1. Objektplanung Verkehrsanlagen
Honorarzone III unten
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 45 ff HOAI 2013) bei LP 4 nur Aufbereitung und Zuarbeit der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan Optional ist die Erweiterung des Auftrags um folgende Leistungen vorgesehen:
— Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach §§ 45 ff HOAI 2013
Ebenfalls optional:
— Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (teilweise) sowie Objektüberwachung (Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 45 ff HOAI 2013).
Als besondere Leistung:
— Erarbeitung, Zusammenführung und Verfeinerung eines grundsätzlichen Achs und Höhenkonzepts als Planungsgrundlage im Umgriff des gesamten Baugebiets
— örtliche Bauüberwachung
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Honorarzone III unten
Dezentrale oder Semidezentrale
Regenwasserableitung mit Versickerung auch Konzeptionelle Abstimmung mit der privaten Entwässerungsplanung
— Grundlagenermittlung, Vorpl anung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach §§ 4 1 ff HOAI 2013).
Bei LP 4 nur Aufbereitung und Zuarbeit der Entwurfsplanung zum Bebauungsplan
Optional ist die Erweiterung des Auftrags um folgende Leistungen vorgesehen:
— Ausf ührungsplanung (Leistungsphase 5 nach §§ 41 ff HOAI 2013)
Ebenfalls optional:
— Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (teilweise) sowie Objektüberwachung (Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 4 1 ff HOAI 2013).
Als besondere Leistung:
— örtliche Bauüberwachung
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke für eine Fuß und Radwegbrücke:
Honorarzone III unten
Die Vorplanung soll die Grundlage und die Rahmenbedingungen für einen auf diesen Ergebnissen aufbauenden Planungswettbewerb dienen.
Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2 nach §§ 4 1 ff HOAI
4. Tragwerksplanung für eine Fuß und Radwegbrücke:
Honorarzone III unten
Die Vorplanung soll die Grundlage und die Rahmenbedingungen für einen auf diesen Ergebnissen aufbauenden Pl anungswettbewerb dienen.
Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2 nach §§ 4 9 ff HOAI.