Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, einen Dienstleistungsauftrag für die Unterstützung der Web- und Softwareentwicklung im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV zu vergeben.
Es besteht Bedarf an externer Entwicklungsunterstützung im Bereich der Symfony und Typo3 Entwicklung bis zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 260 Personentagen (PT) und einer Option von 140 PT.
Nicht abgerufenes Kontingent von den vereinbarten 260 Personentagen und der Option von 140 Personentagen für Entwicklungsleistungen kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber über den Vertragszeitraum hinaus verortet werden.
Der Abruf der Option erfolgt in Absprache zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer und ist vertraglich über den vorliegenden EVB IT Dienstvertrag abgedeckt. Ein Anspruch auf Abruf der Option besteht nicht.
Darüber hinaus besteht die Option, den Vertrag bei beiderseitigem Einvernehmen für die Jahre 2022 und 2023 jeweils für ein Jahr zu folgenden Konditionen zu verlängern:
— Basiskontingent 2022: 260 PT,
— Option 2022: 140 PT,
— Basiskontingent 2023: 260 PT,
— Option 2023: 140 PT.
Auch hier kann nicht abgerufenes Kontingent in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer über das jeweils verlängerte Jahr hinaus in Anspruch genommen werden.