Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt die Lieferung preisgebundener Bücher für den
Schulunterricht an 22 Grundschulen mit 26 Standorten, 3 Realschulen, 1 Hauptschule mit 2
Standorten, 5 Gymnasien mit 6 Standorten, 3 Gesamtschulen, 2 Förderschule mit 4
Standorten und 2 Berufskollegs mit 3 Standorten für das Schuljahr 2023/2024 aus.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Verlagserzeugnissen mit einem geschätzten
Umsatz von ca. 638.000,00 € brutto je Schuljahr. Dieser Auftragswert wird zu annähernd
gleichen Teilen in 5 Losen vergeben. Die einzelnen Lose umfassen mehrere Schulen, die vom
Schulträger vor der Auftragsvergabe entsprechend ihrer Auftragshöhe so zusammengefasst
werden, dass der Gesamtauftrag dieser Schulen die Summe von 50.000 € überschreitet.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes wird verwiesen. Angebote, die gegen diese
Bestimmungen verstoßen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an 22 Grundschulen mit 26 Standorten im
Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen. Auftragssumme: rd.
157.000,00 EUR brutto.
Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem
Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser
Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren
ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium
aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten
Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere
Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer
Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind,
wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und
Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose,
scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das
jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die
Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche
Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre
zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Grundschulen:
785.000,00 EUR
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an drei Realschulen und einer Hauptschule mit zwei Standorten im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen.
Auftragssumme: rd. 91.000,00 EUR brutto. Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Haupt- und Realschulen: insgesamt 455.000,00 EUR.
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an fünf Gymnasien mit sechs Standorten im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen.
Auftragssumme: rd. 169.000,00 EUR brutto.
Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Gymnasien: 845.000,00 EUR.
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an 3 Gesamtschulen im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen.
Auftragssumme: rd. 125.000,00 EUR brutto.
Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Gesamtschulen: 625.000,00 EUR.
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an zwei Berufskollegs mit drei Standorten und zwei Förderschulen mit vier Standorten im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen.
Auftragssumme: rd. 96.000,00 EUR brutto.
Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Berufskollegs und Förderschulen: insgesamt 480.000,00 EUR.
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.