Die Stadt Netphen beabsichtigt, auf Grund des Schulentwicklungsplans, das Gymnasium an der Haardtstr. 35 zu einem 4-zügigen Gymnasium um 12 Klassen-, bzw. Multifunktionalräume zzgl. Nebenraumprogramm zu erweitern.
Gegenstand der Ausschreibung waren die zur Realisierung des Neu- und Umbaus erforderlichen
Planungsleistungen in 3 Fachlosen (Los 1: Objektplanung, Los 2: Tragwerksplanung, Los 3: Technische Ausrüstung). Los 3 wurde aufgrund fehlender Angebote nicht in diesem Vergabeverfahren vergeben.
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt)
- Besondere Leistungen: Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten
-Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO
-Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Verinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen aus-geschrieben.
Es gelten die folgenden Honorarparameter:
Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6
- Honorarzuordnung: Honorarzone III
- Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
- Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.
Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.