Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen (112) eine Umstellung auf IP.
Gegenstand von Los 1 ist die vollumfängliche Dienstleistung „IP-Notruf“, die sowohl die physikalische Anschaltung der IP-Notrufleitungen als auch die zugehörige Bereitstellung der Dienstleistungen beinhaltet.
Zu diesen Dienstleistungen zählen insbesondere Inbetriebnahme des IP-Notrufdienstes, die Aufschaltung der Notrufnummer auf den IP-Notrufdienst sowie der Betrieb der Notrufdienste.
In Los 2 wurde gefordert, dass die betriebsnotwendigen Mediagateways vom Bieter angeboten werden und über diesen zu beziehen sind. Dies konnte entweder im Rahmen eines integrierten Dienstleistungsangebots oder über Bezugsangebote zum Eigenbetrieb durch den Auftraggeber (AG) angeboten werden. Das Gesamtvorhaben ist vom Auftragnehmer (AN) durch Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag umzusetzen.
Der AN trägt jeweils die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Umstellung eines jeweiligen bis zu dem zwischen AG und AN vereinbarten Übergabepunkt. Der AN wird im späteren Betrieb auch die Betriebsverantwortung für das Gesamtsystem bis zum Übergabepunkt beim AG übernehmen.