Engineering services | Tenderlake

Engineering services

Contract Value:
EUR 147K - 207K
Notice Type:
Contract award notice
Published Date:
17 February 2023
Closing Date:
Location(s):
DEA35 Coesfeld (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans

Für das ca. 7.200 m² große Grundstück der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule im Stadtgebiet von Lüdinghausen sind gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung der Fläche durchzuführen.

Die ausgeschriebenen Leistungen sind in die einzeln zu beauftragenden Phasen 1 und 2 zusammengefasst:

Phase 1 (wird fest beauftragt)

Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans

Phase 2 (Option)

Gutachterleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Bodensanierung inkl. Vorbereitung und Mitwirkung bei Vergaben, Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung sowie Oberbauleitung, Dokumentation, Koordination nach DGUV-Regel 101-004, Sicherheits- und Gesundheitskoordination.

Optional ist auch die Beauftragung des AN mit Felduntersuchungen (z.B. Rammkernsondierungen, Probenahmen etc.) möglich.

Gutachterliche Leistungen zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans (Phase 1)

Die Durchführung der Sanierungsuntersuchung umfasst folgende wesentliche Arbeitsschritte:

- Grundlagenermittlung, Auswertung der vorliegenden Unterlagen / Informationen einschl. Plausibilitätsprüfung und Aufzeigen von Informationsdefiziten, unter Berücksichtigung der Kampf-mittel-Problematik,

- Aufstellung eines begründeten schriftlichen Untersuchungskonzeptes für die Sanierungsuntersuchung, einschl. Terminplan und Kostenschätzung,

- Aufstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes für die Sanierungsuntersuchung (gemäß DGUV Regel 101-004),

- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von erforderlichen Fremdleistungen (Feldarbeiten, Analytik. evtl. anfallende Rodungsarbeiten, etc.) gemäß Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (VHB) in Abstimmung mit dem AG,

- Terminierung, Koordination und fachliche Begleitung der Standortuntersuchungen, so dass eine einwandfreie Ausführung der Arbeiten sichergestellt ist, einschließlich Rechnungsprüfung,

- Auswertung und Dokumentation der durchgeführten Standortuntersuchungen, Darstellung / Überblick über Art und Grad der Bodenkontaminationen einschließlich Mengen- / Massenermittlung und abfallrechtlicher Bewertung des kontaminierten Bodens (einschl. entsprechender Tabellen, zeichnerischer Darstellung und ggfls. Fotodokumentation),

- Definition von Sanierungszielen und Festlegung von Sanierungszonen unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Nutzung,

- Prüfung und Vorauswahl grundsätzlich geeigneter Sanierungsvarianten und Erarbeitung stand-ortspezifischer Sanierungsszenarien einschl. Kostenschätzungen und Kosten-Nutzen-Betrachtung,

- Aufzeigen von Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten für die bei der Bodensanierung an-fallenden Abfälle (die Abfallwirtschaftssatzung des Kreis Coesfeld ist zu berücksichtigen), Prüfung der Kapazitäten für Separierung und Abtransport,

- Darstellung der Zulassungserfordernisse und sonstigen Rahmenbedingungen, Zeitplan und Kostenschätzung,

- Darstellung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz von Anwohnern und anderen Betroffenen,

- Darstellung der Wirkungsdauer der Sanierungsmaßnahme(n) und deren Überwachungsmöglichkeiten sowie Erfordernisse der Nachsorge,

- Erstellung des Abschlussberichtes zur SU mit präferiertem Sanierungsvorschlag gemäß § 13 BBodSchG und § 6 BBodSchV i.V. m. Anhang 3 Nr. 1 BBodSchV.

Der vorzulegende Abschlussbericht ist so abzufassen, dass er aus fachgutachterlicher und technisch-wissenschaftlicher Sicht eine ausreichende Grundlage für die Sanierungsplanung darstellt. Hierzu zählt insbesondere auch eine detaillierte zeichnerische Darstellung.

Aufbauend auf der Sanierungsuntersuchung ist ein genehmigungsfähiger Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG zu erarbeiten.

Der Sanierungsplan muss die in Anhang 3 Abs. 2 BBodSchV genannten Anforderungen an den Sanierungsplan - soweit im vorliegenden Fall relevant - erfüllen und die für eine Verbindlichkeitserklärung nach § 13 Abs. 6 BBodSchG erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die am 01.08.2023 in Kraft tretende Ersatzbaustoff-Verordnung im Hinblick auf die

Deklarationsanalytik und dem anschließenden Verwertungs/-Entsorgungsweg (Entsorgungskonzept) berücksichtigt wird.

Hierzu gehören:

- Darstellung der Ausgangslage,

- Textliche und zeichnerische Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung,

- Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen,

- Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Über-wachung,

- Darstellung des Zeitplans und der Kosten,

- Aufstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes nach DGUV Regel 101-004 und eines vorläufigen SiGe-Plans für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen,

- Fertigung des SP für die Verbindlichkeitserklärung der zuständigen Behörden einschließlich aller erforderlichen Angaben und Unterlagen für die mit eingeschlossenen behördlichen Entscheidungen.

Phase 2 (Option) - Gutachterliche Leistungen im Rahmen der Sanierung

- Ausführungsplanung

- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe

- Bauoberleitung

- Örtliche Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung

- SiGe-Koordination

- Dokumentation

Awarded to:
Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans (Phase 1)
Umweltlabor ACB GmbH, Münster (DE)
Download full details as .pdf
The Buyer:
AAV-Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
CPV Code(s):
71300000 - Engineering services
71319000 - Expert witness services
71320000 - Engineering design services
71520000 - Construction supervision services