Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben: „Sanierung des Verwaltungsgebäudes Bitburg“. Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes der technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 zur HOAI der Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI.
Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm plant die Sanierung des Verwaltungsgebäudes in Bitburg. Im Jahre 2012 wurde die vorhandene Gebäudesubstanz aus architektonischer und technischer Sicht bewertet. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die bauliche und technische Situation des Kreishauses in Bitburg erhebliche Mängel aufweist, die teilweise aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anforderung dringend abgestellt bzw. beseitigt werden müssen. Zudem tragen die inhomogene Struktur und die verschiedenen Baukörper mit unterschiedlichen Baujahren dazu bei, dass ein umfassender Investitions- und Sanierungsbedarf vorhanden ist. Dies bezieht sich insbesondere auf den baulichen Brandschutz, die fehlende Notstromversorgung und die IT-Sicherheit/IT-Infrastruktur. Für die erforderliche Sanierungsmaßnahme des Verwaltungsgebäudes wurden die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 zur HOAI bereits durch ein Drittunternehmen erbracht.
Zu erbringeden Leistungen: Leistungsphasen 5 bis einschließlich 9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1 zur HOAI der Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 HOAI.