Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von dunkelblauen Innendienstuniformen für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die dunkelblaue Innendienstuniform ist Teil der Dienstkleidung für Damen und Herren. An die Bekleidung werden besondere Anforderungen gestellt. Daher muss die Bekleidung die Technischen Leistungsbeschreibungen TLP 8100, Ausgabe 3 (Kapitel B1), TLP 8103, Ausgabe 3 (Kapitel B2), TLP 8200, Ausgabe 3 (Kapitel B3), TLP 8203, Ausgabe 3 (Kapitel B4) und TLP 9910, Ausgabe 3 (Kapitel B5) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen sind erfüllen.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart.
Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben.
Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 11.040 Bekleidungsartikeln besteht.
Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 16.600 Bekleidungsartikeln beziffert.