— Durchführung der mobilen Problemstoffsammlung;
— Übernahme der an der stationären Sammelstelle des Landkreises angenommenen Problemstoffe;
— Gestellung von Betriebsmitteln wie IBC, Gebinde, Fässser, Etiketten;
— Abtransport und Entsorgung der Problemstoffe;
— Nachweisführung.