Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt, die Jahresmenge des im Rahmen der Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage anfallenden Klärschlammes zur Verwertung abzugeben (insgesamt ca. 5 000 t OS). Bei dem Klärschlamm handelt es sich um ausgefaulten Schlamm, der derzeit noch mit Hilfe einer Kammerfilterpresse auf einen Trockensubstanzgehalt von 20…25 % entwässert wird. Die Konditionierung des Schlammes erfolgt hierbei durch die Zugabe von Polymeren und einer Eisen-III-Chlorid-Lösung. Der kontinuierlich anfallende Klärschlamm ist in einem wöchentlichen Rythmus, an maximal 2 vorab festzulegenden Wochentagen, regelmäßig für die Dauer des Vertrages abzufahren. Es fällt durchschnittlich eine Masse von 100 t Originalsubstanz (OS) je Kalenderwoche zur Abfuhr und Verwertung an. Die Dauer des abzuschließenden Vertrages beträgt 12 Kalendermonate nach Auftragserteilung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 5 000 t OS ordnungsgemäß verwertet worden sind. Bei einer grenzüberschreitenden Verbringung beginnt die Laufzeit ab dem Zeitpunkt der erfolgreich abgeschlossenen Notifizierung.
Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt, die Jahresmenge des im Rahmen der Abwasserreinigung auf der kommunalen Kläranlage anfallenden Klärschlammes zur Verwertung abzugeben (insgesamt ca. 5 000 t OS). Bei dem Klärschlamm handelt es sich um ausgefaulten Schlamm, der derzeit noch mit Hilfe einer Kammerfilterpresse auf einen Trockensubstanzgehalt von 20...25 % entwässert wird. Die Konditionierung des Schlammes erfolgt hierbei durch die Zugabe von Polymeren und einer Eisen-III-Chlorid-Lösung. Der kontinuierlich anfallende Klärschlamm ist in einem wöchentlichen Rythmus, an maximal 2 vorab festzulegenden Wochentagen, regelmäßig für die Dauer des Vertrages abzufahren. Es fällt durchschnittlich eine Masse von 100 t Originalsubstanz (OS) je Kalenderwoche zur Abfuhr und Verwertung an. Die Dauer des abzuschließenden Vertrages beträgt 12 Kalendermonate nach Auftragserteilung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die 5 000 t OS ordnungsgemäß verwertet worden sind. Bei einer grenzüberschreitenden Verbringung beginnt die Laufzeit ab dem Zeitpunkt der erfolgreich abgeschlossenen Notifizierung.