Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation (Next-Generation-Access-Netz NGA-Netz) in Teilen des Landkreises Osnabrück unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund der dieser Ausschreibung beigefügten Rahmenvereinbarung von dem durch den Auftraggeber ermittelten Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.