Die Stadt Vilsbiburg plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet von 68,89 km² (6.888,55 ha; 68.885.460,00 m²).
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021. Weiterhin werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 vergeben.
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Zudem werden im Leistungsbild Flächennutzungsplan noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
- Besondere Leistungen der Ziffer 3 lit. a-i, k gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 5 lit. a-y gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 4 lit. b-g, j gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Im Leistungsbild Landschaftsplanung werden zudem noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
- Besondere Leistungen der Ziffer 6 lit. a-l gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Zudem wird als zusätzliche Leistung die Erstellung eines Standortkonzepts für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Vilsbiburg optional beauftragt.
Die Stadt Vilsbiburg plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet von 68,89 km2 (6.888,55 ha; 68.885.460,00 m2).
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Der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 umfasst inzwischen 27 Deckblätter (abrufbar unter: https://www.vilsbiburg.de/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Vilsbiburg.n526.html ). Allerdings ist der derzeit bestehende Flächennutzungsplan in vielen Bereichen nicht mehr anwendbar.
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Die Stadt Vilsbiburg ist sehr ländlich orientiert und setzt sich aus einem relativ großen Stadtkern und einigen kleinen Ortsteilen zusammen. Im Laufe der Jahre haben sich vereinzelte landwirtschaftliche Gebiete zu einem Ortsteil mit überwiegender Wohnbebauung entwickelt. Einige dieser Gebiete sollen nun nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfläche, sondern als Wohnbaufläche (im bereits bebauten Zustand) dargestellt werden.
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Weiterhin gibt es auch viele Flächen im Stadtgebiet, die nicht mehr entsprechend ihrer dargestellten Weise genutzt werden (z. B. dargestelltes Mischgebiet - aber überwiegend Wohnbebauung vorhanden). Unter anderem sind auch Neufestlegungen von z.B. Gewerbegebieten, Wohnbaugebieten auf derzeit ausgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzflächen in Planung.
Zudem ist derzeit die Einarbeitung einer Nordumgehung in Planung, welche die Freihaltung der Trasse im Flächennutzungsplan erfordert.
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Die Stadt Vilsbiburg möchte zudem einen Fokus auf Freiflächen für Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet legen. In diesem Zusammenhang ist die Erstellung eines Standortkonzepts angedacht, welche parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen sollte. Die Konzeptstudie soll Ausschlussbereiche definieren, die aus landschaftsplanerischer Sicht sowie aufgrund einschlägiger fachlicher bzw. rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht für Freiflächen-PV-Anlagen in Betracht kommen. Es sollen zudem Restriktionsflächen, die aufgrund ihrer Bedeutung für Natur und Landschaft nicht, bedingt oder eingeschränkt geeignet sind dargestellt werden sowie potenziell geeignete Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen geprüft werden. Das Standortkonzept soll demnach als informelle Planung i. S. d. § 11 Abs. 6 Nr. 11 BauGB fungieren und bei künftigen Bauvoranfragen berücksichtigt werden und in der Bauleitplanung als mögliche Entscheidungsgrundlage beachtet werden. Alternativ ist die Darstellung von Konzentrations- bzw. Vorrangfläche im Flächennutzungsplan möglich. Demnach wird die Erstellung einer solchen Konzeptstudie optional im Rahmen dieses Vergabeverfahren vergeben.
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Die Stadt Vilsbiburg plant derzeit mit einem Zeitraum für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan von ca. insgesamt 5 Jahren. Die Planungen sollten demnach nach Auftragsvergabe unmittelbar beginnen.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021. Weiterhin werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 vergeben.
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Zudem werden im Leistungsbild Flächennutzungsplan noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
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- Besondere Leistungen der Ziffer 3 lit. a-i, k gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 5 lit. a-y gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 4 lit. b-g, j gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Im Leistungsbild Landschaftsplanung werden zudem noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
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- Besondere Leistungen der Ziffer 6 lit. a-l gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Zudem wird als zusätzliche Leistung die Erstellung eines Standortkonzepts für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Vilsbiburg optional beauftragt.