Generalplanungsleistungen für die denkmalgerechte Sanierung und Umnutzung des Gebäudekomplexes Salzlager und Salzfabrik Kokerei Hansa in Dortmund-Huckarde zu einer öffentlichen Gemeinbedarfseinrichtung für soziale und kulturelle Zwecke.
Die unter Denkmalschutz stehende Kokerei Hansa in Dortmund wurde im Rahmen eines Kokereineubau- und Rationalisierungsprogrammes der Vereinigten Stahlwerke AG als eine der ersten Großkokereien ab 1927/28 errichtet. Sie ist heute die letzte nahezu vollständig erhaltene Kokerei dieser Zeit. Das Industriedenkmal befindet sich seit 1997 im Eigentum der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, die den Standort sukzessive baulich sichert und das hochrangige Denkmal im Rahmen von Veranstaltungen und Führungen auf dem Besucherpfad „Natur und Technik“ für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Die Kokerei Hansa ist ein Ankerpunkt auf der vom Regionalverband Ruhr getragenen Route der Industriekultur und der Route Industrienatur und ein Standort des Emscherlandschaftsparks.
Das Salzlager, die Salzfabrik und die Abtreiberbühne bilden eine bauliche und funktionale Einheit. Sie befinden sich auf der sogenannten „Weißen Seite“ im Westen des Kokereiareals und prägen das Erscheinungsbild der „Weißen Straße“ der Kokerei Hansa maßgeblich.
Der Gebäudekomplex wird derzeit dank der bewilligten Städtebaufördermittel aus städtebaulichen, architektonischen, technikgeschichtlichen und denkmalpflegerischen Gründen im Rahmen einer nutzungsneutralen Dach- und Fachsanierung instandgesetzt. Diese Maßnahmen zielen auf eine spätere Begehbarkeit des Salzlagers und der Salzfabrik im Rahmen von Besucherführungen mit einer Gruppenstärke von ca. 25 Personen.
Darüber hinaus birgt das Ensemble ein hohes Nutzungspotential als öffentliche Gemeinbedarfseinrichtung für soziale und kulturelle Zwecke (Begegnungsstätte mit Veranstaltungsmöglichkeit) im Stadtteil Dortmund-Huckarde, welches aber aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben nur im Zuge der hier beantragten Maßnahme erschlossen werden kann.
Ziel der hier beantragten Maßnahme ist daher die Umnutzung des Ensembles für kulturelle Zwecke und insbesondere zum Zwecke der Deckung des Gemeinbedarfs im Quartier.