Die Gemeinde Siegsdorf ist Eigentümer der Parzelle 88 / Flur Nr. 282/22 mit einer Grundstücksgrösse von 2.558 ² im Bebauungsplangebiet „Augraben“ in 83313 Hörgering / Gemeinde Siegsdorf. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und liegt diesen Vergabeunterlagen bei. Das gesamte Areal und auch das vorstehende Grundstück ist bereits vollständig erschlossen.
Nach dem Wunsch der Gemeinde soll auf dem Grundstück geförderter Wohnungsbau in einer Eigenrealisierung durch die Gemeinde geschaffen werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 48 ober- und unterirdischen Stellplätzen in 2 oder 3 Mehrfamilienhäusern mit ca. 2000 m² Geschossfläche und entsprechender Kellergeschossfläche möglich. Zusätzlich ist ein Dachgeschoss realisierbar, welches nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan gibt es zum Teil gesonderte Regelungen für diese Parzelle. Die Gemeinde favorisiert eine Lösung mit zwei Gebäudekörpern und einer maximalen Ausnutzung des Baurechts auf der Parzelle - d.h. inklusive eines voll ausgebauten Dachgeschosses. Ca. 50% der Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, die beide Häuser miteinander verbindet. Die Gebäude und die Tiefgarage sollen als herkömmlicher Massivbau geplant werden. Angestrebt wird eine maximale Energieeffizienz - KFW Energieeffizienzhaus 40+.
Die Finanzierung des Projektes soll unter anderem durch Zuwendungen aus dem Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm (KommWFP) im Rahmen des „Wohnungspakt Bayern“ , aber auch über die Förderprogramme der KFW erfolgen.
Leistungen der Objektplanung (Gebäude) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 und 2) nach dem beigefügten Architektenvertrag (Vergabeunterlage F-F.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Im Rahmen der optionalen Leistungen können dem zukünftigen AN erweiterte Aufgabenbereiche übertragen werden. Entnehmen Sie diese bitte der Ziffer II.2.11 dieser Bekanntmachung.