Dieser Auftrag betrifft die Lieferung von Erdgas an die vom Landratsamt Mühldorf am Inn durch den Fachbereich 15 (Liegenschaftsverwaltung und Schulen) betreuten, genutzten und/oder verwalteten Liegenschaften sowie den Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf am Inn
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Durch die plötzliche Insolvenz des bisherigen Vertragspartners (VP) ist auch der Landkreis Mühldorf am Inn
betroffen. Kurzfristig muss gehandelt werden um eine Versorgung zu sichern, denn zum 21.12. haben die verantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber den relevanten Bilanzkreis mit dem bisherigem VP gekündigt, wodurch es folglich zu einem Lieferungsstopp gekommen ist.
Bei dieser Vergabe handelt sich lediglich um eine sog. Interimsvergabe. Derzeit wird parallel dazu ein vergabekonformes Verfahren in die Wege geleitet.
Die Berechtigung der Interimsvergabe ergibt sich aus dem §14 Abs. 4 Nr. 3 der VgV.
Interimsvergabe für die Lieferung von Erdgas für die vom Landratsamt Mühldorf am Inn durch den Fachbereich 15 (Liegenschaftsverwaltung und Schule) verwalteten Liegenschaften.
Dieser Auftrag (Interimsvergabe) betrifft die Lieferung von Erdgas an die vom Landratsamt Mühldorf am Inn durch den Fachbereich 15 (Liegenschaftsverwaltung und Schulen) betreuten, genutzten und/oder verwalteten Liegenschaften.
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Ausgeschrieben und vergeben wird die Erdgaslieferung inklusive Netznutzung.Für das abgenommene Erdgas zahlt der Auftraggeber einen Erdgaspreis in Cent pro Kilowatt-stunde(fester Einheitspreis EP für die gesamte Vertragslaufzeit max. 1 Jahr – Interimsvergabe).
Durch die plötzliche Insolvenz des bisherigen Vertragspartners (VP) ist auch der Landkreis Mühldorf a. Inn betroffen. Kurzfristig muss gehandelt werden um eine Versorgung zu sichern, denn zum 21.12. haben die verantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber den relevanten Bilanzkreis mit dem bisherigem VP gekündigt, wodurch es folglich zu einem Lieferungsstopp gekommen ist.
Bei dieser Vergabe handelt sich lediglich um eine sog. Interimsvergabe. Derzeit wird parallel dazu ein vergabekonformes Verfahren in die Wege geleitet.
Die Berechtigung der Interimsvergabe ergibt sich aus dem §14 Abs. 4 Nr. 3 der VgV.
Interimsvergabe für die Lieferung von Erdgas für die vom Landratsamt Mühldorf am Inn durch den Fachbereich 15 (Liegenschaftsverwaltung und Schule) verwalteten Liegenschaften.
Dieser Auftrag (Interimsvergabe) betrifft die Lieferung von Erdgas an die vom Landratsamt Mühldorf am Inn durch den Fachbereich 15 (Liegenschaftsverwaltung und Schulen) betreuten, genutzten und/oder verwalteten Liegenschaften.
Gegenstand dieser Vergabe ist Erdgaslieferung an alle genannten Abnahmestellen. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten sowie den entsprechenden Erfahrungen sowie prognostizierten Verbrauchswerten. Sie stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Ausgeschrieben und vergeben wird die Erdgaslieferung inklusive Netznutzung.Für das abgenommene Erdgas zahlt der Auftraggeber einen Erdgaspreis in Cent pro Kilowatt-stunde(fester Einheitspreis EP für die gesamte Vertragslaufzeit max. 1 Jahr – Interimsvergabe).
Durch die plötzliche Insolvenz des bisherigen Vertragspartners (VP) ist auch der Landkreis Mühldorf am Inn
betroffen. Kurzfristig muss gehandelt werden um eine Versorgung zu sichern, denn zum 21.12. haben die verantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber den relevanten Bilanzkreis mit dem bisherigem VP gekündigt, wodurch es folglich zu einem Lieferungsstopp gekommen ist.
Bei dieser Vergabe handelt sich lediglich um eine sog. Interimsvergabe. Derzeit wird parallel dazu ein vergabekonformes Verfahren in die Wege geleitet.
Die Berechtigung der Interimsvergabe ergibt sich aus dem §14 Abs. 4 Nr. 3 der VgV.