Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) gehört zu den größten und renommiertesten medizinischen Zentren in Deutschland. Jedes Jahr werden in seinen Fachkliniken circa 80.000 Patienten voll- und teilstationär und mehr als 1.000.000 Patienten ambulant betreut.
Die Ausschreibung ist im Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) der Uniklinik Heidelberg angesiedelt und dort in der Abteilung "Betriebswirtschaftliche und Klinische Anwendungen" (BKA).
Die vorliegende Ausschreibung konzentriert sich auf den Bereich der medizinisch-technischen Applikationen auf Windows-Basis. Sie umfasst die Unterstützung des vorhandenen Personals bei der Betreuung und Administration bestehender Windows-Applikationen (synonym Win-Applikation), insbesondere bei "Peaks" und im Falle von Spezialanwendungen (vgl. Kap. 2.2 der Anlage "B2 Leistungsbeschreibung").
Teil der Ausschreibung sind ebenso neue Projektvorhaben im Windows-Umfeld. So sollen in den nächsten Jahren Projekte in den folgenden Bereichen umgesetzt werden:
- Aufbau und Weiterentwicklung von Diensten und Lösungen im medizinischen und administrativen Bereich im Rahmen der strategischen Positionierung
- IT-Infrastrukturservices, d.h. der Planung, des Aufbaus und des Betriebs von anwendungsunabhängiger IT-Infrastruktur
- Implementierung von Basisdiensten und Web-Anwendungen
Für die Erbringung dieser Leistungen werden max. drei Rahmenvereinbarungspartner gesucht, mit denen eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fachkräften und/oder Spezialisten abgeschlossen wird. Im konkreten Einzelfall erfolgen Einzelaufträge gemäß §21 VgV. Hierzu müssen die Rahmenvereinbarungspartner die vom Auftraggeber geforderten Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen und die erforderlichen Fachkräfte bzw. Spezialisten zu den vorgegebenen Zeitplänen beibringen können.
Die vorliegende Ausschreibung konzentriert sich auf den Bereich der medizinisch-technischen Applikationen auf Windows-Basis. Sie umfasst die Unterstützung des vorhandenen Personals bei der Betreuung und Administration bestehender Windows-Applikationen (synonym Win-Applikation), insbesondere bei "Peaks" und im Falle von Spezialanwendungen (vgl. Kap. 2.2 der Anlage "B2 Leistungsbeschreibung").
Teil der Ausschreibung sind ebenso neue Projektvorhaben im Windows-Umfeld. So sollen in den nächsten Jahren Projekte in den folgenden Bereichen umgesetzt werden:
- Aufbau und Weiterentwicklung von Diensten und Lösungen im medizinischen und administrativen Bereich im Rahmen der strategischen Positionierung
- IT-Infrastrukturservices, d.h. der Planung, des Aufbaus und des Betriebs von anwendungsunabhängiger IT-Infrastruktur
- Implementierung von Basisdiensten und Web-Anwendungen
Für die Erbringung dieser Leistungen werden max. drei Rahmenvereinbarungspartner gesucht, mit denen eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fachkräften und/oder Spezialisten abgeschlossen wird. Im konkreten Einzelfall erfolgen Einzelaufträge gemäß §21 VgV. Hierzu müssen die Rahmenvereinbarungspartner die vom Auftraggeber geforderten Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen und die erforderlichen Fachkräfte bzw. Spezialisten zu den vorgegebenen Zeitplänen beibringen können. Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von maximal drei Rahmenvereinbarungen mit Bietern, die das im Einzelfall benötigte und per sog. Miniwettbewerb (siehe auch §21 VgV) ausgeschriebene Personal zur Verfügung stellen können.
Die Bieter müssen daher im Rahmen dieser Ausschreibung nachweisen, dass Sie für die erforderlichen Aufgabenbereiche und Kompetenzstufen das Personal bereitstellen können.
Der Gegenstand der Ausschreibung lässt sich grob in drei Bereiche gliedern:
1. Unterstützung bei Leitung und Umsetzung von Projektvorhaben im Windows-Umfeld ("Projektservices")
2. Systembetreuung vorhandener Spezialapplikationen im Windows-Umfeld (laufender Betrieb)
3. IT-Unterstützung bei der Umsetzung von Projektvorhaben im Forschungsumfeld
Leistungsumfang
In der Rahmenvereinbarung werden die vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Leistungsvergabe erfolgt über Einzelauftrage, die über sog. "Miniwettbewerbe" (siehe § 21 VgV Rahmenvereinbarungen) vergeben werden.
Zuschlagskriterium in den einzelnen Miniwettbewerben gemäß VgV wird vorrangig die Erfüllung der in dieser Unterlage definierten Leistungskriterien (siehe auch Kap. 6 der anlege "B2 Leistungsbeschreibung") sein, die sich aus der Qualifikation und Erfahrung mit der im Miniwettbewerb ausgeschriebenen Leistung ergibt.
Leistungen können von einem Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Es gibt keine Losaufteilung. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Leistungsbeschreibung dient dazu die Anforderungen vorzugeben, die der Bieter mit seinem Angebot zu erfüllen hat. Die erforderlichen Unterstützungs- und Realisierungs- sowie Betriebsleistungen sind Gegenstand einer Ausschreibung auf Basis der Vergabeverordnung (VgV).