Für die luftgestützte Gefährdungsvorbeugung und -abwehr im Seegebiet vor der deutschen Küste (Nord- und Ostsee) ist ein Flugfunkdienst aufzubauen. Die Realisierung des Ausbaus erfolgt in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden, sich technisch-funktional ergänzenden Schritten; Weiteres führen die Vergabeunterlagen aus.