Gegenstand der Ausschreibung und der späteren Auftragserteilung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Bestellberechtigung und Lieferung von elektronischen Stromzählern.
Der Auftraggeber behält sich vor, beide Lose jeweils an 2 Bieter zu vergeben. Die Vergabe erfolgt dann je Los an die beiden bestplatzierten Bieter mit einer Aufteilung von 70 % des Gesamtvolumens für den Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot auf Basis der Zuschlagskriterien (s. IV.2.1) und 30 % des Gesamtvolumens für den Bieter mit dem wirtschaftlich zweitgünstigsten Angebot auf Basis der Zuschlagskriterien.