Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Implementierung einer Telekommunikationsinfrastruktur auf Basis von VoIP sowie deren Kauf und Installation von IP-Endgeräten, sowie ein Service- und Wartungsvertrag für einen Mietzeitraum von 60 Monaten (5 Jahre) für die Zentralen VoIP Komponenten (Pos.: 10.010 - 10.080), für die Lizenzen (Pos.: 20.010 - 20.030) und über periphere Komponenten (Pos.: 40.010 - 40.030).
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen enthalten alle Informationen, die zur Erstellung des Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, sind diese über das Vergabeportal zu richten.
Diese Leistungsbeschreibung dient dazu:
a. die Anforderungen der Stadt Bergisch Gladbach an die zu liefernde und zu installierende Telekommunikationsinfrastruktur zu beschreiben,
b. den Interpretationsspielraum für beide Seiten so gering wie möglich zu halten,
c. dem Bieter zu ermöglichen, parallel zur Bearbeitung des Anforderungskataloges in detaillierter Form seine technischen Angaben und Preisinformationen in das Dokument (Preisblatt) einzufügen,
d. alle relevanten Informationen vergleichbar abzubilden,
e. die Auswertung der verschiedenen Angebote zu erleichtern,
f. diese Unterlage als verbindlichen Vertragsbestandteil zu verwenden und
g. auf Basis dieser Unterlage erforderliche Abnahmen durchzuführen
Die Stadt Bergisch Gladbach plant ihre bisherige TK-Infrastruktur basierend auf Systemen des Herstellers Avaya, Unify (Mietanlage), Innovaphone (Mietanlage) und HiCom/HiPath gegen eine neue Telefonlösung (als VoIP-Infrastruktur) abzulösen.
Um mit der neuen Telefonlösung zukunftsfähig zu bleiben, ist eine moderne VoIP Lösung geplant und anzubieten. Hierbei sind diverse Randbedingungen, die sich aus der gewachsenen Infrastruktur der Stadt Bergisch Gladbach ergeben, zu beachten. Folgende Anforderungen gelten dabei grundsätzlich für die neue Lösung:
-Zukunftssicherheit: die neue Lösung soll die Anforderungen der nächsten 10 Jahre gerecht werden.
-Erweiterbarkeit/Modularität: zusätzliche Dienste müssen nachgelagert zugefügt werden können.
Sämtliche im Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen sind jeweils zwingend zu erfüllende Ausschlusskriterien. Dies gilt nicht nur für die im Einzelnen als Ausschlusskriterium besonders gekennzeichneten Leistungsmerkmale, sondern auch für alle übrigen enthaltenen Leistungsanforderungen dieser Leistungsbeschreibung.