Neugestaltung der Straßen, Wege und Plätze am Tribseer Damm – 2. Bauabschnitt von der Kreuzung Alte Rostocker Straße bis zum Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring sowie der Tribseer Damm – Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise für den Tribseer Damm – 2. Bauabschnitt und den Tribseer Damm – Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring. Mit Vertragsabschluss überträgt die Hansestadt Stralsund dem Auftragnehmer die unter Punkt 4 genannten Leistungen vorerst für den Tribseer Damm – 2. Bauabschnitt.
Die Leistungen sind bauabschnittsweise zu gliedern.
Auf die Übertragung weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – hat der AN keinen Rechtsanspruch.
Leistungen des AN für die Planungsphase Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
— Beratung des Bauherren, der Architekten und der Fachplaner unter sicherheitstechnischen Aspekten bei der Gebäudeplanung. Dazu gehören die Terminplanung, Baustelleneinrichtung, Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung, sicherheitstechnische Einrichtungen, Reinigungs- und Wartungseinrichtungen;
— Analyse von Entwurfsplanungen und Werkplanungen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten;
— Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) auf der Grundlage vorstehender Analyse;
— Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes im Zuge des Planungsprozesses;
— Mitarbeit an Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz;
— Zusammenstellen der Unterlage über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den Merkmalen des Bauwerkes (Baumerkmalsakte);
— Hinwirken auf die Aufnahme des SiGe-Planes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungsunterlagen;
— Durchführung der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV gegenüber der zuständigen Behörde;
— gegebenenfalls Einweisung des ANs für die Ausführungsphase (bei getrennter Vergabe der SiGe-Leistung) einschließlich Übergabe aller vorliegender Unterlagen.
Leistungen des AN in der Ausführungsphase Der AN übernimmt alle erforderlichen Leistungen nach BaustellV, insbesondere
— Kontrolle der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz;
— Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) sowie dessen laufende Aktualisierung;
— Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Unternehmern/Auftragnehmern und deren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung, Entsorgung, Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften);
— Hinwirken auf laufendes Erfassen der beauftragten Firmen (Gewerkeliste);
— Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten (z. B. Bauzaun), Koordination der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der beteiligten Unternehmer;
— Koordination der verschiedenen Gewerke/Unternehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen durch Organisation des Zusammenwirkens und Sicherstellen gegenseitiger Information;
— Achten auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus den Bauwerksverträgen und Einschreiten bei Gefahrenzuständen (siehe § 4 dieses Vertrages);
— Organisation und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen;
— Fortführen und Abschließen der Unterlage (Baumerkmalsakte) mit den Merkmalen des Bauwerkes für die sichere Durchführung späterer Instandhaltungsarbeiten.
Ausführungsfrist:
Geplanter Baubeginn 2. Bauabschnitt (1. Stufe) – 1.4.2020/geplantes Bauende 31.12.2020/geplanter Baubeginn Knotenpunkt Carl-Heydemann-Ring (2. Stufe) 1.4.2021/geplantes Bauende 1.6.2022.