Gegenstand des Auftrages sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der IT-Infrastruktur des AG, insbesondere auf dem Gebiet der Serverinfra-struktur. Dafür sucht der AG einen qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren.
Beratung meint hier nur die reine Erklärung von Tatsachen einschließlich der Darstellung und Bewertung von Entscheidungsalternativen. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Rechtsberatung. Im Falle der Beauftragung einer Beratungsleistung schuldet der Auftragnehmer grundsätzlich keine Unterstützungsleistung und ist an der Umsetzung der Beratung nicht beteiligt.
Unterstützungsleistung meint hier Tätigkeiten im Sinne einer Dienstleistung, die keine Erfolgsverantwortung im Sinne des Werkvertragsrechts beinhaltet.
Gegenstand des Auftrages sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der IT-Infrastruktur des AG, insbesondere auf dem Gebiet der Serverinfra-struktur. Dafür sucht der AG einen qualifizierten Dienstleister als Auftragnehmer (AN). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren.
Beratung meint hier nur die reine Erklärung von Tatsachen einschließlich der Darstellung und Bewertung von Entscheidungsalternativen. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Rechtsberatung. Im Falle der Beauftragung einer Beratungsleistung schuldet der Auftragnehmer grundsätzlich keine Unterstützungsleistung und ist an der Umsetzung der Beratung nicht beteiligt.
Unterstützungsleistung meint hier Tätigkeiten im Sinne einer Dienstleistung, die keine Erfolgsverantwortung im Sinne des Werkvertragsrechts beinhaltet.