Das Bürodienstgebäude in der Premnitzer Straße 4 steht seit über fünf Jahren leer und soll nun für eine Behördennutzung modernisiert und instandgesetzt werden. Das Gebäude soll als Ausweichquartier für die Mitarbeiter vom Bauamt Marzahn-Hellersdorf während der Sanierungsarbeiten am derzeitigen Standort Rathaus Marzahn/Helene-Weigel-Platz dienen.
Es handelt sich um einen siebengeschossigen Plattenbau mit zentralem Treppenraum und einer Außentreppe als zweitem Rettungsweg.
Das Baujahr liegt Ende der 1980er Jahre. Das Gebäude wurde ursprünglich als Lehrlingswohnheim benutzt. Nach jahrelangem Leerstand besteht nun ein hoher Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf.
Es wurde ein geeigneter Dienstleister mit den Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Instandsetzung des Bürodienstgebäudes Premnitzer Straße 4 beauftragt. In Folge jahrelangem Leerstands besteht ein hoher Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf. Die Leistungen beinhalten Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 9, Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 6 und technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI mit den Anlagengruppen 1 bis 6 in den Leistungsphasen 1 bis 8 sowie weitere Fachplanerleistungen. Die Leistungsphasen werden jeweils ganz oder teilweise nach Erfordernis stufenweise beauftragt. Es sind Grund- und besondere Leistungen zu erbringen.
Das Bürogebäude in der Premnitzer Straße 4 soll übergangsweise als Ausweichquartier für die Mitarbeiter des Bauamts dienen. Da die Sanierungsarbeiten am Rathaus Marzahn-Hellersdorf erst nach Umzug der Mitarbeiter begonnen werden können, ist eine zügige Planung und Umsetzung gewünscht.
Eine Sanierung soll nur die notwendigen Voraussetzungen schaffen, dass eine Nutzung möglich ist. Unter anderem soll Barrierefreiheit hergestellt werden. Hierfür ist ein Anbau mit Behinderten-WC und Aufzug vorgesehen. Der vorhandene Aufzug wird nicht wieder aktiviert. Die Zwischenwände des Gebäudes sind tragend und sollen erhalten bleiben.
Eine gesonderte Freianlagenplanung soll nicht beauftragt werden. Die bauordnungsrechtlichen Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Hochbau (Rampen, Fahrradstellplätze etc.) sind durch den Objektplaner Gebäude mit zu erbringen.
Eine Bestandsaufnahme der Fachtechnik liegt derzeit nicht vor, die Technik und Heizung sind vollständig durch den TGA-Planer zu entkernen.
Die Tragwerksplanung ist anteilig für den Aufzugsanbau nach § 51 HOAI zu erbringen, für das Bestandsgebäude sind Tragwerkslösungen für Durchbrüche in AW, IW und Decken zu erarbeiten, einschl. Erstellen prüffähiger statischer Nachweise sowie Abstimmungen mit dem Prüfstatiker und Festlegung konstruktiver Details.
Zu den weiteren zu erbringenden Leistungen zählen unter anderem:
— Schadstoff- und Abfallmanagement;
— Brandschutzgutachten inkl. Erstellen der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzordnung;
— SiGeKo;
— Raumakustik;
— Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, EnEV-Nachweise;
— Baugrundgutachten.
Die Kosten für die Sanierung belaufen sich gemäß Grobkostenschätzung (geprüftes Bedarfsprogramm) auf 4,8 Mio. EUR.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.