Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Rhein-Hunsrück-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz mit einer Fläche von knapp 991,12 km
Neben Privathaushalten und Unternehmen sollen auch 2 institutionelle und öffentliche Sonderstandorte bei der Erschließung der unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Auch die Anbindung von 173 ausgewiesenen unterversorgten Gewerbeanschlüssen ist geplant.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis behält sich vor, 37 ausgewiesene unterversorgte Schulen erschließen zu lassen.
Ziel der Maßnahme ist, die privaten Haushalte flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung zu erschließen. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse für die ausgewiesenen Gewerbeanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, alle unterversorgten Schulen im Projektgebiet mit Bandbreiten über 1 Gbit/s im Download zu erschließen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Rhein-Hunsrück-Kreis zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Die Details zum Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, die Anzahl der unterversorgten Haushalte, die unterversorgten Schulen sowie Daten und Fakten sind dem Anhang 1 bis 3 zu entnehmen.
Bei Bedarf können den Bietern eine georeferenzierte Adressliste des Ausschreibungsgebietes sowie entsprechende GIS-Daten zur Verfügung gestellt werden. Anfragen diesbezüglich sind an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Alle zur Verfügung gestellten Daten sind ausschließlich zur Erstellung eines Angebots im Rahmen dieses Verfahrens zu verwenden. Eine entsprechende Nutzungserklärung wird bereitgestellt und ist vor Erhalt der Daten zu unterzeichnen.