Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Investitionsbank des Landes Brandenburg und deren Tochtergesellschaften sowie optional die Konzernabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2025.
- Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse (nur Einzelabschluss) sowie des Lageberichtes der ILB sowie ihrer Tochtergesellschaften der Jahre 2022 bis 2025,
- optional: Prüfung des handelsrechtlichen Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes der ILB der Jahre 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung der anzuwendenden Vorschriften des HGB (ggf. muss diese Prüfung nicht durchgeführt werden),
- Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetz,
- Erstellung des Bezügeberichts,
- Prüfung des jährlichen Kostennachweises der ILB für das Land Brandenburg,
- ggf. Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der Deutschen Bundesbank (Kreditforderungen - Einreichung und Verwaltung / MACCs),
- Prüfung gemäß § 89 Abs 1. des WpHG in der Fassung des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes in dem aufsichtlich für erforderlich erachteten Umfang (bis inkl. 31.12.2022 liegt BaFin-Befreiung vor),
- Prüfung gemäß § 84 WpHg im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in dem aufsichtlich für erforderlich erachteten Umfang,
- Prüferische Durchsicht (ISAE 3000, limited assurance) der nichtfinanziellen Erklärung,
- Prüfung der Meldung anrechenbarer Kredite für gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) inkl. Erstellung eines Prüfvermerks,
- Prüfung der Abzugsposten nach § 16j Abs. 2 Satz 2 FinDAG inkl. Erstellung eines Prüfvermerks.