Hilfsweise muss auf die Standardanwendung zugegriffen werden, da für die elektronische Vergabe das Musterblatt für soziale und andere besondere Dienstleistungen nicht angeboten wird. Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell. Die gesetzlichen Grundlagen dieser Ausbildungen sind § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und die geltenden Paragrafen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Ziel der BaE ist es, junge Menschen, die ohne Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, soweit zu fördern, dass sie einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung erreichen. Der Auftragnehmer ist für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich. Er ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen – insbesondere auch mit den Beruflichen Schulzentren – verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung wie z.B. durch zusätzliche fachtheoretische Unterweisung und sozialpädagogische Betreuung der Auszubildenden. Die fachpraktische Ausbildung wird ausschließlich durch die Kooperationsbetriebe durchgeführt. Der Auftragnehmer sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen anzuwenden. Die Ausbildung beginnt am 01.09.2022. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus den Regelausbildungszeiten, welche 24 bis 36 Monate, im Ausnahmefall bis zu 42 Monate betragen können. Die Leistung kann auch eine Verlängerung der Ausbildungsverhältnisse nach § 8 BBiG bzw. § 27b HwO umfassen. Die Leistung besteht aus einem Los. Sie umfasst 12 Ausbildungsplätze und ist am Standort Löbau zu erbringen. In Abhängigkeit vom Wohnort der Auszubildenden und den Standorten der Kooperationsbetriebe hat der Auftragnehmer seine Leistungen überwiegend im Kooperationsbetrieb bzw. am Berufsschulstandort anzubieten, da dies aufgrund der jeweiligen Anfahrtswege für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung notwendig ist. Die auszubildenden Berufe liegen in folgenden Bereichen: Handwerk, Industrie, Dienstleistung, Wirtschaft/Verwaltung und Gesundheit/Ernährung. Der Auftraggeber kann die Teilnehmerplätze während des Leistungszeitraumes erhöhen. Gemäß § 130 Abs. 2 GWB gilt hierfür eine Obergrenze von 20 % des Auftragswertes.
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell. Die gesetzlichen Grundlagen dieser Ausbildungen sind § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und die geltenden Paragrafen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Ziel der BaE ist es, junge Menschen, die ohne Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, soweit zu fördern, dass sie einen erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung erreichen. Der Auftragnehmer ist für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich. Er ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen – insbesondere auch mit den Beruflichen Schulzentren – verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung wie z.B. durch zusätzliche fachtheoretische Unterweisung und sozialpädagogische Betreuung der Auszubildenden. Die fachpraktische Ausbildung wird ausschließlich durch die Kooperationsbetriebe durchgeführt. Der Auftragnehmer sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen anzuwenden. Die Ausbildung beginnt am 01.09.2022. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus den Regelausbildungszeiten, welche 24 bis 36 Monate, im Ausnahmefall bis zu 42 Monate betragen können. Die Leistung kann auch eine Verlängerung der Ausbildungsverhältnisse nach § 8 BBiG bzw. § 27b HwO umfassen. Die Leistung für dieses Los 1 ist an dem Standort Löbau mit 12 Ausbildungsplätze zu erbringen.