Nachtrag 2 enthält die erforderlichen Leistungen für den Baustrom.
Nach Beauftragung und Beginn der Leistungen für die Baustelleneinrichtung wurden im Rahmen der Verhandlungen mit dem
Rohbau die Schnittstellen und Leistungswerte für den Baustrom festgelegt. Die allgemeinen Leistungen Baustrom
werden allen am Bau beteiligten Firmen durch das Gewerk Baustelleneinrichtung, deren Vertragslaufzeit die
gesamte Bauzeit umfasst, zur Verfügung gestellt.