Das Gesamtprojekt besteht aus der Sanierung der Uferkanten, die Umgestaltung der Freiflächen sowie die Erneuerung der Versorgungsleitungen sowie Starkstromanlagen/Beleuchtung der Nördlichen Hafeninsel der Hansestadt Stralsund. Für die zu überplanende Fläche liegt ein abgestimmtes Gestaltungskonzept von der WES GmbH LandschaftsArchitektur vor. Dieses Konzept stellt die Grundlage für die weitere Planung dar und sieht vor, mit dem Kontrast zur Altstadt bewusst umzugehen und diesen als Qualität und unverwechselbare Identität zu stärken. Für die Uferkante liegt eine Bauwerksprüfung aus dem Jahr 2018 vor. Erstellt wurde diese durch die Schuldt Consult Ingenieurgesellschaft mbH aus Stralsund.
Ziel der Umgestaltung der Nördlichen Hafeninsel ist ihre kontinuierliche Weiterentwicklung als Anziehungspunkt mit besonderem Erlebnis- und Aufenthaltscharakter für Stralsunder, regionale und internationale Gäste, Sportbootfahrer, Segler und Traditionssegler.
1. Freianlagen der LPH 1-9 (§§ 38-40 HOAI) – Oberflächen,
2. Besondere Leistung Freianlagen: Wassertreppe – Variantenuntersuchung,
3. Besondere Leistung Freianlagen: Kunstobjekt – Moderation und Ausschreibungsverfahren,
4. Verkehrsanlagen der LPH 1-9 (§§ 45-48 HOAI) inkl. örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 13.1 der HOAI – Unterbau,
5. Ingenieurbauwerke der LPH 1-9 (§§ 41-44 HOAI) gem. Anlage 12.2 für die Gruppe 3 inkl. örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12.1 der HOAI, Wasserbau 6. Tragwerksplanung der LPH 1-6 (§§ 49-52 gem. HOAI) und Optional besondere Leistungen gemäß LPH 7-9 entsprechend Anlage 14 der HOAI – Ingenieurbauwerke 7. Ingenieurbauwerke der LPH 1-9 (§§ 41-44 HOAI) gem. Anlage 12.2 für die Gruppe 1 und 2 inkl. örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12.1 der HOAI 8. Technische Ausrüstung – Starkstromanlagen der LPH 1-9 (§§ 53-56 HOAI) gem. An-lagengruppe 4.