Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, zur Deckung des Bedarfs an PC-Technik Rahmenvereinbarungen zu schließen. Bedarfsträger sind neben der DVZ M-V GmbH selbst auch deren Kunden in der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarungen sollen der Bezug von Arbeitsplatzcomputern, Thin Clients, Monitoren und Notebooks sowie einschließlich des üblichen Zubehörs und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringende - zusätzliche Dienstleistungen ermöglicht werden.
Es wird beabsichtigt, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Hardware für Arbeitsplatzcomputer, Betriebssystemsoftware, Herstellergarantien, Einzelkomponenten, Zubehör sowie weiteren IT-Dienstleistungen.
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Hardware für Thin Clients einschließlich der Betriebssystemsoftware, Herstellergarantien, Zubehör, Softwarelizenzen des Herstellers IGEL sowie weiteren IT-Dienstleistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt in Los 2 die Hardware für Thin Clients produktneutral auszuschreiben. Die Betriebssysteme für die Thin Clients in Los 2 werden auf IGEL OS (inkl. dafür erforderlichen Lizenzen) und eLux beschränkt. Diese Anforderung beruht auf der Vertragsvereinbarung zur Betreuung der Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sowie weiterer Steuerbereiche der norddeutschen Bundesländer im Nordverbund. Diese Vertragsvereinbarung regelt für den Nordverbund die Veränderungen der Besteuerungsverfahren, den Umfang dieser Dienstleistungen sowie die Anpassung der IT-Infrastruktur und des IT-Betriebes. Die Steuerverwaltung MV hat aktuell ca. 2.000 ThinClients der Fa. IGEL mit dem Betriebssystem IGEL OS11 im Einsatz, welche schrittweise in das eLux-Betriebssystem überführt werden sollen.
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Hardware für PC-Monitore, Herstellergarantien sowie weiteren IT-Dienstleistungen.
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Hardware für Notebooks, Betriebssystemsoftware, Herstellergarantien, Einzelkomponenten, Zubehör sowie weiteren IT-Dienstleistungen.