Communications network | Tenderlake

Communications network

Contract Value:
-
Notice Type:
Contract Notice
Published Date:
09 March 2016
Closing Date:
05 April 2016
Location(s):
DE94E Osnabrück, Landkreis (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:

Auftraggeber ist der Landkreis Osnabrück.

Der Landkreis plant die flächendeckende Errichtung eines Next Generation Access (NGA)-Netzes in seinen unterversorgten Gebieten (weiße Flecken).

Das geplante Ausbaugebiet umfasst dabei folgende im Landkreis Osnabrück gelegenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden:

Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Fürstenau, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Neuenkirchen, Stadt Bramsche, Gemeinde Wallenhorst, Gemeinde Belm, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Bohmte, Gemeinde Bad Essen, Gemeinde Bissendorf, Stadt Melle, Gemeinde Hilter a. Teutoburger Wald, Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hagen a. Teutoburger Wald, Gemeinde Bad Laer, Stadt Bad Iburg, Stadt Georgsmarienhütte, Stadt Dissen a. Teutoburger Wald, Gemeinde Bad Rothenfelde und Gemeinde Glandorf.

Die vorbenannten Städte, Gemeinden und Samtgemeinden weisen folgende Rahmenbedingungen auf:

Städte/Gemeinden/Samtgemeinden: 21,

derzeit nach NGA unterversorgte Adressen (Haushalte): 23 561,

Einwohnerzahl: 351 316,

Fläche in km2: 2 121,11.

Art der baulichen Nutzung: Mischgebiet.

Neubaugebiet: nein.

Einstufung des Gebietes auf die Grundversorgung: grau.

Einstufung des Gebietes auf die NGA-Versorgung: weiß.

Stichtag der Erfassung: 4.1.2016.

Die vorbenannten Angaben zu den Rahmenbedingungen sind mit Ausnahme der beteiligten Städte/Gemeinden/Samtgemeinden unverbindlich. Der Auftraggeber behält sich Änderungen im Laufe des weiteren Verfahrens vor.

Es ist vorgesehen, ein weiträumiges FTTC-Netz mittels Neubau und Nutzung vorhandener und angemieteter Infrastrukturen zu errichten. In den unterversorgten Gewerbegebieten ist eine komplette FTTB/H-Versorgung (Point to Point) geplant. Die Netzkonzeption als auch der Materialeinsatz wird sich an den Richtlinien und Vorgaben der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 orientieren.

Dieses passive Leerrohr- und Glasfasernetz, soll an einen Betreiber verpachtet werden.

Mit dieser Ausschreibung wird der entsprechende Pächter für das zu errichtende passive Leerrohr- und Glasfaser-netz gesucht.

Die Planung und der Bau des passiven Lerrohr- und Glasfasernetzes obliegen dem Landkreis Osnabrück und wer-den auch von diesem mit einer gesonderten Ausschreibung beauftragt, jedoch eng mit dem späteren Pächter abgestimmt.

Der Pächter verpflichtet sich zur Nutzung des Netzes. Dazu gehört die Einbringung der aktiven Technik in die passive Infrastruktur. Auch der Betrieb des Netzes erfolgt durch den Pächter oder einen von ihm zu benennende Dritten. Der Pächter verpflichtet sich zur Zahlung einer Pacht für die Nutzung der passiven Netzinfrastruktur an den Auftraggeber. Zu den Aufgaben des Pächters gehört ferner die Bereitstellung eines Diensteangebotes (Internet, Telefon und TV) für die Endkunden. Dabei soll sich der Pächter (Netzbetreiber) verpflichten, alle Bedarfsstellen in dem Gebiet mit einem Breitband-Internetanschluss von mindestens 50 Mbit/s im Download zu versorgen, wobei die Endkundenanschlüsse auch auf deutlich höhere Bandbreiten erweiterbar sein müssen.

Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung zu nutzen.

Insbesondere kommen dabei folgende Förderprogramme in Betracht:

— EFRE, Darlehen (Bewilligungsstelle: Investitions- und Förderbank Niedersachsen);

— Digitale Dividende II;

— Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Bewilligungsstelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur);

— Kommunalinvestitionsförderungspaket (Bewilligungsstelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport).

Weitere Details werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mitgeteilt.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag über die TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH abzuwickeln, sofern dies rechtlich zulässig ist und die Fördermittelgeber zustimmen. In diesem Fall würde die TELKOS GmbH Eigentümerin der Infrastruktur und damit Verpächterin des passiven Netzes. Die TELKOS GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der Beteiligungs-Holding des Landkreises Osnabrück.

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The Buyer:
Landkreis Osnabrück
CPV Code(s):
32412000 - Communications network
32412110 - Internet network
64210000 - Telephone and data transmission services
72400000 - Internet services
72410000 - Provider services