Die Investitionsbank Schleswig Holstein (IB.SH) – das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 580 aktiven Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen – sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Dienstleistungen, die im Bereich des internen Betriebsservices der IB.SH angesiedelt sind. Diese Dienstleistungen gliedern sich in zwei Bestandteile.
1. Post- und Verteilerdienste.
2. Weitere Dienstleistungen (Empfangsdienste, Revierdienste, Mitarbeit in der Registratur nach Vorgabe, Veranstaltungsunterstützung).
1. Post- und Verteilerdienste
Diese Gesamtleistung umfasst folgende Leistungen:
Die Abholung, den Transport, die Verteilung und den Versand von Schriftverkehr, Briefen, Akten, Paketen und Betriebsmaterial innerhalb der IB.SH, sowie die Vorbereitung für den Versand (packen und frankieren) dieser Güter an externe Stellen.
Die oben genannten Aufgaben sind nach einem fest vorgegebenen Zeitplan (siehe Umlauf- und Kurierplan) zu erledigen. Dieser Zeitplan ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und wird damit Vertragsbestandteil. Das Leistungsspektrum der Tätigkeiten umfasst, soweit nicht näher beschrieben, auch alle Rüst-, Neben- und Hilfstätigkeiten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind.
2. Weitere Dienstleistungen
Weiterhin sind auf Anforderung der IB.SH folgende Dienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen:
— Empfangsdienste,
— Revierdienste,
— Mitarbeit in der Registratur nach Vorgabe,
— Veranstaltungsunterstützung (Garderobendienste etc.).
Empfangsdienstleistungen sollen innerhalb von 6 Stunden nach der Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Revierdienstleistungen sollen innerhalb von 2 Stunden nach der Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Registraturdienstleistungen und Veranstaltungsunterstützungsdienstleistungen sollen innerhalb von 48 Stunden nach der Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Die Vergütung erfolgt gegen einen schriftlichen Nachweis des tatsächlich entstandenen Dienstleistungsaufwandes.
Es wird darauf hingewiesen, dass eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers für zu erbringende Dienstleistungen im Rahmen der bank- und branchenüblichen Sicherheitsanforderungen z. B. an Schulungen nach dem Datenschutzgesetz, Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Betrugsprävention- und Geldwäschegesetz etc. teilnehmen müssen, wenn dies aus Sicht der IB.SH erforderlich ist.