Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Landshut
Der Landkreis Landshut beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Vermarktung / Verwertung von Nichtverpackungs-Kunststoffen (NVP-Kunststoffe) im Landkreisgebiet zum 01.03.2023 neu zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
- Übernahme der Mischkunststoffe von den Altstoffsammelstellen inkl. Transport und Verwiegung / Massenfeststellung (von 2019 bis 2021 durchschnittlich ca. 480 Mg/a Mischkunststoffe)
- Vermarktung/Verwertung des Nichtverpackungskunststoffs (von 2019 bis 2021 durchschnittlich ca. 480 Mg/a Mischkunststoffe)
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).