Los 1:
Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung von Schließ- und Kontrolldiensten dem Auftraggeber Personal in 2 Schichten (Tag- und Nachtschicht) zur Verfügung. Der Auftragnehmer überwacht im Rahmen der Kontrollgänge die Einhaltung der Hausordnung im gesamten Klinikbereich, sorgt für Ruhe und Ordnung und stellt mit seiner Tätigkeit die Sicherheit des Hauses, aller Mitarbeiter, Patienten und Besucher sicher.
Los 2:
Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung des Pforten-, Informations- und Telefondienstes dem Auftraggeber Personal regelmäßig in Nachtschicht sowie optional in Krankheits- und Urlaubsvertretungsfällen zusätzlich auch in Tagschicht zur Verfügung.
Dauer: Beide Aufträge werden für 4 Jahre vergeben. Der nachstehende Gesamtwert bezieht sich auf die Dauer von 4 Jahren ohne Optionen.
Es wurde ein Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A 2009 durchgeführt, da die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmern in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist. Für Dienstleistungen im Bewachungsgewerbe ist eine behördliche Genehmigung nach § 34 a
GewO erforderlich und die Mitarbeiter müssen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden.
Es wurde ein Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A 2009 durchgeführt, da die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmern in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist. Für Dienstleistungen im Bewachungsgewerbe (Los 1) ist eine behördliche Genehmigung nach § 34 a GewO erforderlich und die Mitarbeiter müssen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Für Dienstleistungen im Bewachungsgewerbe ist eine behördliche Genehmigung nach § 34 a
GewO erforderlich und die Mitarbeiter müssen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden.
Darüber hinaus ist es für Los 2 von großer Wichtigkeit, dass die Pfortenmitarbeiter über bestimmter Branchen- und Fachkenntnisse (z.B. medizinische Terminologien) verfügen bzw. anhand ihrer Qualifikation davon ausgegangen werden kann, dass sie sich diese Fähigkeiten aneignen können.